Stadtrechtsausschuss Streit um Vergabe von Parkausweis

Zweibrücken · (eck) Die Vergabe eines speziellen Parkausweises für behinderte Menschen hat jetzt den Rechtsausschuss der Stadt Zweibrücken beschäftigt.

Annegret Bucher, Leiterin des Stadtrechtsausschusses, fasste zu Beginn der Verhandlung die wichtigsten Aspekte zusammen: Ein Bürger der Stadt möchte den sogenannten „Parkausweis orange“ ausgestellt bekommen. Dieser gilt für besondere Formen der Behinderung und erlaubt das Nutzen entsprechend gekennzeichneter Parkplätze. Der Betroffene habe das hierfür erforderliche Formular ausgefüllt und darin vermerkt, dass er an einer Gehbehinderung leidet. Er habe bereits den „Parkausweis gelb“. Bucher: „Die Angelegenheit ging zur Prüfung an das zuständige Landesamt in Landau.“ Dort säßen Sachbearbeiter, die für die Erstellung solcher Parkausweise besonders geschult seien. Die Landauer Behörde habe mitgeteilt, dass der „Parkausweis gelb“ aufgrund des Grades der Behinderung für den Mann der richtige Ausweis sei. In orange könne er die Bescheinigung allerdings nicht erhalten – für diese müssten schwerwiegende Formen der Behinderung vorliegen. Bucher nannte dazu zwei Beispiele: „etwa ein Grad der Behinderung von 60 Prozent oder ein künstlicher Darmausgang“. Der orangefarbene Ausweis wurde abgelehnt – und der betroffene Bürger sah daraufhin rot. Die Leiterin des Stadtrechtsamtes weiter: „Am 15. August 2017 legte der Betroffene Widerspruch ein. Der ,Parkausweis orange’ solle ihm unverzüglich ausgestellt werden, sonst werde er ,weitere Schritte’ einleiten“, so Bucher.

Die beiden Ausschuss-Beisitzer Elisabeth Metzger und Gerhard Burkei wollten den Unterschied zwischen dem gelben Ausweis, den der Bürger bereits hat und dem orangefarbenen, den er begehrt, wissen. Bucher erläuterte: Der Umfang sei derselbe, es dürfe mit beiden Ausweisen auf denselben Flächen geparkt werden; aber der Geltungsbereich sei unterschiedlich. Der „Parkausweis gelb“ gelte nur für Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, der orangefarbene sei hingegen im gesamten Bundesgebiet gültig.

Bevor Bucher nicht-öffentlich über den Fall entscheiden wollte, machte Beisitzer Burkei noch eine persönliche Anmerkung: „Die Landauer tun sich oft sehr schwer mit ihren Entscheidungen“, sagte er mit Blick auf das dortige Landesamt. Er habe selbst erlebt, so Burkei, dass ein hochbetagtes Familienmitglied, 91 Jahre alt, um einen Parkausweis gebeten habe. Die Landauer Behörde habe das abgelehnt. Daraufhin habe die Betroffene Widerspruch eingelegt. Burkei: „Daraufhin wurde der Ausweis schließlich doch noch genehmigt.“ Aber als diese Entscheidung endlich gefallen sei, sei das Familienmitglied verstorben.

Im Anschluss entschied der Stadtrechtsausschuss hinter verschlossenen Türen, die Entscheidung geht dem Betroffenen schriftlich zu.

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