Streit um Patienten-Tod

Zweibrücken. Die Angehörigen des vor fünf Jahren aufgrund von Behandlungsfehlern am Zweibrücker St.-Elisabeth-Krankenhaus verstorbenen Markus Buchholz sind empört darüber, dass die Staatsanwaltschaft hierfür nur eine junge Ärztin, nicht aber die Klinikleitung in die Verantwortung nehmen möchte

Zweibrücken. Die Angehörigen des vor fünf Jahren aufgrund von Behandlungsfehlern am Zweibrücker St.-Elisabeth-Krankenhaus verstorbenen Markus Buchholz sind empört darüber, dass die Staatsanwaltschaft hierfür nur eine junge Ärztin, nicht aber die Klinikleitung in die Verantwortung nehmen möchte. Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hatte nach fast zweijährigen Ermittlungen diesen März Anklage gegen die Assistenzärztin erhoben, da sie Komplikationen nach einer (erfolgreichen) Herzinfarkt-Operation bei dem 41-jährigen Zweibrücker nicht richtig behandelt habe.Was im März nicht in der Pressemitteilung der Behörde stand: Sie prüfte seit Februar 2012 auch, ein Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche des Krankenhauses einzuleiten. Im April entschied sich die Staatsanwaltschaft dagegen. Die Angehörigen haben jetzt Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt. Diese hat der Leitende Oberstaatsanwalt Eberhard Bayer an die vorgesetzte Generalstaatsanwaltschaft weitergeleitet. Bayer bestätigt auf Merkur-Anfrage, dass mehrere von der Staatsanwaltschaft beauftragte Gutachten auch "sicherlich Missstände" in der damaligen Klinik-Organisation feststellten. So seien sich die Gutachter einig, dass die 32-jährige Ärztin in der Todesnacht für zu viele Patienten zuständig gewesen sei. Bayer ist aber überzeugt, dass die Fehler auch bei besserer Organisation passiert wären. Dagegen verweisen die Angehörigen auf das von Bayer selbst beauftragte kardiologische Fachgutachten - wonach letztlich die Organisationsmängel ursächlich für die Fehler der Ärztin waren. Die Klinik erklärt, sie habe in Folge des Todes ihre "internen Abläufe weiterentwickelt" und zwei weitere Kardiologen eingestellt. > Seite 17: Berichte

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