Streit um Fußgängerzonen-Ausbau

Zweibrücken · Für mächtig Empörung hat die Zweibrücker Stadtverwaltung mit einem Zahlungsbescheid für die Fußgängerzonensanierung gesorgt. Der betroffene Anwohner wirft der Stadt mangelnden Respekt und fehlende Transparenz vor. In einer hitzigen Stadtrechtsausschusssitzung forderten er und sein Anwalt das gezahlte Geld zurück.

 Vor drei Jahren wurde die Fußgängerzone von Grund auf erneuert. Foto: pma

Vor drei Jahren wurde die Fußgängerzone von Grund auf erneuert. Foto: pma

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Hätte die Stadt von den Anwohnern der Fußgängerzone gar kein Geld für deren Umgestaltung verlangen dürfen? Nein, denn es war gar keine wirkliche Ausbaumaßnahme - so argumentierten jedenfalls ein Hausbesitzer der Hauptstraße und sein Anwalt Roger Roth aus Kandel in der jüngsten Sitzung des Zweibrücker Stadtrechtsausschusses. Rund 6650 Euro habe der Anwohner für die Erneuerung von Fahrbahn und Gehweg sowie die Straßenbeleuchtung berappen sollen und dagegen Widerspruch eingelegt. Sein Anwalt argumentierte, die versandte Abrechnung entspreche nicht dem Standard. Zudem habe man kein Ausbauprogramm der Stadt oder inhaltlich ausbaufähige Maßnahmen gefunden.

Der Anwohner selbst ging ins Detail. Der Bescheid sei zu pauschal, anders als etwa bei einer Autoreparaturrechnung erschließe sich ihm nicht, wie sich die Gesamtsumme zusammensetze. Die Straßenbeleuchtung, so habe er dem Protokoll einer städtischen Sitzung von 2013 entnommen, habe die Stadt alleine zahlen wollen. "Die Stadtverwaltung hat ein Transparenzproblem und ein Respektsproblem", kritisierte er. So fehle auf dem maschinell erstellten Bescheid Anrede und Unterschrift, auch würden Paragraphen als Grundlage der Abrechnung aufgelistet, mit denen er - zumal aktuell nicht in Zweibrücken wohnhaft - nichts anfangen könne. Diese hätte man kopiert auf ein, zwei Seiten anhängen können.

"Von der Form her ist der Bescheid schwer erträglich. So lasse ich nicht mit mir umgehen, wenn jemand soviel Geld von mir will", sagte er.

Ärgerlich sei zudem, so Anwalt Roth, dass seinem Mandanten 150 Euro Mahngebühren in Rechnung gestellt worden seien, obwohl dieser den Betrag rechtzeitig bezahlt, die Bank wegen eines Feiertags aber einen Tag zu spät gebucht habe. Auch seien dem Mandanten noch Schreiben zugegangen, nachdem er als Anwalt beauftragt worden war, was nach dem Verwaltungszustellungsgesetz ein Formfehler sei.

Hermann Eitel, Abteilungsleiter Tiefbau beim Stadtbauamt, entgegnete, dass man Anwalt Roth die komplette Akte zu den Fall mit detaillierten Aufschlüsselungen und Markierungen überlassen habe, was nicht üblich sei. Eitel: "Wir haben uns dem nie verwehrt." Alle Einzelrechnungen des Ausbaus könne man nicht zur Verfügung stellen, "um die zu transportieren brauchen wir einen 7,5-Tonner", so Eitel. Dass die über 40 Jahre alte Fußgängerzone die Nutzungsdauer von 20 Jahren überschritten gehabt habe, sei unstrittig. Nicht nur was die Schönheit, sondern auch die Funktionalität angehe. Auch sei es deutschlandweit nicht üblich, zu solchen Bescheiden die aktuelle Rechtsprechung mitzuschicken.

Doch die verhärteten Fronten konnten in der Sitzung nicht aufgeweicht werden. Der Anwohner: "Ich will nicht, dass der Ausschussgegner versucht uns lächerlich zu machen und auch keinen 7,5-Tonner mit Akten. In dem Bescheid steht zu wenig drin oder ist nur mit erheblichem Aufwand nachzuvollziehen."

Er und sein Anwalt beantragten, den Bescheid rückwirkend aufzuheben und die Ausbau-summe zurückzuerhalten. Die Entscheidung des Stadtrechtsausschusses steht noch aus.

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