Körperverletzung am Zweibrücker Kreuzberg Mann verletzt 64-Jährige, weil sie ihn wegen verbotener Böllerei kritisiert

Zweibrücken · Zweibrückerin nach Angriff in Neujahrsnacht im Krankenhaus behandelt.

 Weil in der Corona-Pandemie Krankenhaus-Personal nicht auch noch durch beim Böllern Verletzte belastet werden sollte, war zum Jahreswechsel 2020/21 Feuerwerk auf allen öffentlichen Straßen und Plätzen verboten. Weil sie einen dagegen verstoßenden Mann ansprach – den das so erboste, dass er sie umstieß und verletzte – landete eine 64-jährige Zweibrückerin im Krankenhaus. (Symbolbild)

Weil in der Corona-Pandemie Krankenhaus-Personal nicht auch noch durch beim Böllern Verletzte belastet werden sollte, war zum Jahreswechsel 2020/21 Feuerwerk auf allen öffentlichen Straßen und Plätzen verboten. Weil sie einen dagegen verstoßenden Mann ansprach – den das so erboste, dass er sie umstieß und verletzte – landete eine 64-jährige Zweibrückerin im Krankenhaus. (Symbolbild)

Foto: dpa/Kay Nietfeld

  Mit einem gewalt(tät)igen Krach hat das neue Jahr in der Albert-Einstein-Straße in Ernstweiler begonnen. Gegen 0.15 Uhr lief ein Mann zusammen mit einer Frau durch die Straße am Zweibrücker Kreuzberg und zündete dabei Neujahrskracher. Was durch die rheinland-pfälzische Corona-Bekämpfungsverordnung aber diesen Jahreswechsel auf öffentlichen Straßen und Plätzen verboten war. Deshalb forderte eine 64-jährige Anwohnerin den Mann auf, die Böllerei zu unterlassen.

„Es kam daraufhin zu einem Streitgespräch, in dessen Verlauf der Mann die Anwohnerin an der Schulter packte und zu Boden stieß. Hierdurch zog sich diese eine Verletzung zu, die im Krankenhaus ärztlich behandelt werden musste“, berichtete die Zweibrücker Polizei am Samstag.

Der Täter entfernte sich nach dieser Körperverletzung mit seiner Begleiterin in unbekannte Richtung. Er hat kurze, blonde Haare, ist wohl ungefähr 1,70 Meter groß und von kräftiger Statur. Er trug blaue Jeans und eine braune Jacke und sprach mit osteuropäischem Akzent.

Sachdienliche Hinweise erbittet die Polizeiinspektion Zweibrücken unter Telefon (0 63 32) 97 60 oder per E-Mail: pizweibruecken@polizei.rlp.de.

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