Streit um Bauvorhaben erneut im Rechtsausschuss

Zweibrücken. Der Rohbau eines Hauses in der Dr.-Albert-Becker-Straße ist schon weit fortgeschritten. Doch zwei Nachbarn legten gegen die Baugenehmigung und eine nachträglich erteilte Freigabe durch das Zweibrücker Bauamt Beschwerde ein. Vor einer Woche wurde die erste Beschwerde im Stadtrechtsausschuss behandelt (wir berichteten), gestern äußerte sich die zweite Beschwerdeführerin

Zweibrücken. Der Rohbau eines Hauses in der Dr.-Albert-Becker-Straße ist schon weit fortgeschritten. Doch zwei Nachbarn legten gegen die Baugenehmigung und eine nachträglich erteilte Freigabe durch das Zweibrücker Bauamt Beschwerde ein. Vor einer Woche wurde die erste Beschwerde im Stadtrechtsausschuss behandelt (wir berichteten), gestern äußerte sich die zweite Beschwerdeführerin.Die frühere Richterin verwies dabei vor allem darauf, dass bei der Ausnahmegenehmigung durch das Bauamt die nachbarschaftlichen Interessen nicht berücksichtigt worden seien. Durch die Freigabe darf der Bauherr, ein Zweibrücker Unternehmer, ein Gebäude mit zwei Vollgeschossen bauen. Ihrer Meinung hätten die Interessen der Nachbarn und des Bauherren gegeneinander abgewogen werden müssen.

Zwischen den beiden Grundstücken steht bereits eine Mauer. Das entstehende Gebäude rage ein Stockwerk darüber. Und eine Bepflanzung als Sichtschutz sei nicht möglich, weil durch das Grundstück die Leitung für die Kreuzberg-Siedlung verlaufe.

Für den Rechtsanwalt des Bauherrn, Thomas Besenbruch, ist die Befreiung rechtmäßig. Einen Nachbarschaftsschutz gebe es nur, wenn die Abstände zur Grundstücksgrenze nicht eingehalten würden. Der Hinweis auf die Leitungen sei nicht relevant. Rechtsamtsleiter Fritz Schmidt wird die Entscheidung erst zustellen, wenn der Bauherr über einen Vorschlag der Beschwerdeführerin entschieden hat. Die Richterin schlug statt einer "Mauer" ein höchstens 1,60 Meter hohes Pultdach vor. sf

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