Streit um Autoschlüssel endet vor Gericht

Zweibrücken · Bei einem Gerangel mit ihrem Ehemann ist eine Frau verletzt worden. Seit dem Vorfall hat der Gatte laut seiner Aussage vor Gericht in seinem Lastwagen geschlafen. Gegen eine Geldzahlung wurde das Verfahren gegen ihn nun eingestellt.

Ein 57-jähriger Mann aus dem Landkreis wollte seiner Frau den Autoschlüssel abnehmen, was diese zu verhindern versuchte. In dem Gerangel wurde die Frau verletzt, rief die Polizei und zeigte ihren Mann wegen Körperverletzung an. Jetzt musste sich der Ehemann vor Gericht verantworten - der Prozess endete mit einer Verfahrenseinstellung gegen eine Zahlung an eine gemeinnützige Einrichtung.

Als der Mann seiner Ehefrau den Schlüssel abnehmen wollte, hat er erfolglos versucht, ihr in die Hosentasche zu greifen. Danach hat sie sich auf den Fußboden gesetzt, um den Zugriff für ihren Mann unmöglich zu machen. Nach Aussage des Angeklagten beugte sie sich danach nach vorne, wobei sie sich am Kopf verletzt haben müsse. Die Ehefrau hat nach dem Vorfall die Polizei verständigt, weshalb ein Polizist von der Dienststelle in Waldfischbach-Burgalben am Tatort erschienen ist. Bei seiner Ankunft wurde die Frau gerade wegen einer Schulterverletzung im Rettungswagen behandelt. Sie berichtete, dass ihr Mann sie beim Gerangel um den Autoschlüssel gestoßen habe. Vor Gericht bedauerte der Ehemann den Vorfall und bestritt, seine Frau absichtlich verletzt zu haben. Einem weiteren Polizisten, der die Frau für eine Vernehmung zu Hause aufgesucht hatte, erklärte sie, dass sie durch einen Abwehrstoß ihres Mannes zu Boden fiel. Sie hatte damals vermutet, dass er das mit Absicht getan hat. Die Ehefrau erschien zum Gerichtstermin nicht. Seit dem Vorfall ist der Mann nicht mehr zuhause gewesen, nach seiner Aussage vor Gericht hat er seitdem in seinem Lastwagen geschlafen. Erst gestern ist er wegen des Gerichtstermins nach Hause zurückgekehrt. Er möchte, wenn das möglich ist, an seiner Ehe festhalten, erklärte er im Gerichtssaal.

Nach Abschluss der Zeugenaussagen machte die Staatsanwaltschaft dem Mann das Angebot, die Anklage auf fahrlässige Körperverletzung zu reduzieren und das Verfahren gegen Zahlung an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen. Nach einigen Überlegungen nahm der Angeklagte das Angebot an und verpflichtete sich, 450 Euro an den Kinderschutzbund in Zweibrücken zu entrichten.

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