Streife untersagt Zecher Fahrt mit dem Rad

Zweibrücken. Polizeibeamte haben am frühen Sonntagmorgen in Zweibrücken eine Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad untersagt. Die Beamten waren zuvor von einem Zeugen über einen Mann, der in der Gewerbestraße mit seinem Rad auffällig geworden sein, informiert worden. Vor Ort fanden die Beamten den Zecher auf seinem Fahrrad liegend vor

Zweibrücken. Polizeibeamte haben am frühen Sonntagmorgen in Zweibrücken eine Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad untersagt. Die Beamten waren zuvor von einem Zeugen über einen Mann, der in der Gewerbestraße mit seinem Rad auffällig geworden sein, informiert worden. Vor Ort fanden die Beamten den Zecher auf seinem Fahrrad liegend vor. Die Ordnungshüter machten dem Trunkenbold deutlich, dass er in diesem Zustand keineswegs mehr auf den Drahtesel dürfe. Im Beisein der Beamten musste der Mann das Rad abschließen und dann stehen lassen. red

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