Straßenbeitrag: Stadt warnt davor , Zahlungen zu vergessen

Zweibrücken · Die Bescheide für die wiederkehrenden Beiträge zum Straßenausbau sind mittlerweile verschickt. Das teilte das Rathaus der Rosenstadt jetzt mit. Die Bescheide seien am 13 Januar den Bürgern zugestellt worden. "Der Beitrag wird in vier Raten fällig, jeweils am 15. der Monate Februar, Mai, August und November. Der Bescheid ergeht nur einmal im Jahr. Zu den jeweiligen Terminen kommt keine Erinnerung mehr", heißt es in der Pressemitteilung der Stadt. Und: "Während in 90 Prozent der Fälle der Stadt eine Einzugsermächtigung bei der Grundsteuer vorliegt, liegt die Quote bei den wiederkehrenden Beiträgen weit unter 50 Prozent."

"Mahnung kostet zusätzlich"

Das Rosenstadt-Rathaus sieht dies nicht unproblematisch, denn, so heißt es weiter: "Die Gefahr ist groß, dass die Überweisung der Beiträge ohne Sepa-Lastschriftmandat von Betroffenen einfach vergessen wird. Zumal viermal pro Jahr die Überweisung manuell erfolgen muss. Eine folgende Mahnung kostet eine zusätzliche Gebühr."

Dies könne vermieden werden, wenn der Stadt ein Sepa-Lastschriftmandat für die wiederkehrenden Beiträge übertragen wird. "Dadurch werden die fälligen Raten viermal pro Jahr von Konto abgebucht. Aus rechtlichen Gründen muss eine solche Einzugsermächtigung für wiederkehrende Beiträge der Stadt gesondert erteilt werden. Bereits erteilte Mandate, zum Beispiel für Grundsteuer, gelten hier nicht. Ist ein Sepa-Lastschriftmandat einmal erteilt, muss es nicht jährlich erneuert werden, es gilt bis zum Widerruf", erklärt die Stadtverwaltung weiter.

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