Strafbefehle gegen Nationalen Widerstand

Zweibrücken · Die Zweibrücker Staatsanwaltschaft hat zwei Mitgliedern des Nationalen Widerstands Zweibrücken Strafbefehle geschickt. Es geht um die illegale öffentliche Verwendung eines Symbols in NS-Anmutung. Ob es zur Verhandlung kommt, entscheidet jetzt das Amtsgericht.

Bei den Ermittlungen der Zweibrücker Staatsanwaltschaft gegen die Neonazi-Kameradschaft "Nationaler Widerstand Zweibrücken " wegen Verwendung verbotener Symbole liegt der Ball jetzt beim Zweibrücker Amtsgericht. Wie Oberstaatsanwältin Iris Weingarth am Montag auf Merkur-Anfrage erklärte, habe die Ermittlungsbehörde zwei Verdächtigen Strafbefehle zugestellt. Hintergrund: Am 19. September hatten die Neonazis ihr Symbol "Bombe fürs System", einen Adler in NS-Ästhetik, der eine Fliegerbombe in seinen Klauen trägt, öffentlich gezeigt. Bei einer "Mahnwache gegen linke Gewalt" vor dem Gasthaus Sutter prangte es auf einem Transparent. Städtische Mitarbeiter sammelten dieses ein und erstatteten Anzeige. Die Zweibrücker Staatsanwaltschaft nahm ihre Ermittlungen auf. Das hatte sie Ende 2011 schon mal wegen der Verwendung des Symbols auf der Website der Kameradschaft getan, diese aber eingestellt. Die Beschuldigten hätten damals nicht davon ausgehen müssen, dass die Verwendung des Symbols strafbar ist. Die Staatsanwaltschaft bewertete es nämlich erst im Kontext der Morde der Terrorzelle NSU neu. Nun allerdings waren sie gewarnt und zeigten das Symbol dennoch. Daher wirft Weingarths Behörde dem Versammlungsleiter "Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten" und "Verstoß gegen das Versammlungsgesetz", demjenigen, der das Transparent hochhielt, "Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten". Beide hätten Einspruch eingelegt und nun die Möglichkeit, eine Begründung vorzutragen, führt Oberstaatsanwältin Iris Weingarth aus. Das Amtsgericht prüft diese Begründung und entscheidet, ob es zu einer Hauptverhandlung kommt. Wie lange es bis zu einer Entscheidung dauert, konnte Weingarth nicht einschätzen. Sie sagte, dass es in dem Strafbefehl nicht darum geht, dass die "Bombe fürs System" nach dem Einstellen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen Ende 2012 wieder auf der Kameradschaftswebsite zu sehen war. Ein entsprechendes zweites Verfahren diesbezüglich sei vorläufig eingestellt worden. "Im Hinblick auf die zu erwartende rechtskräftige Strafe aus dem Strafbefehl wegen der Vorfälle bei der Kundgebung", wie Weingarth erklärt. Seit ihre Behörde im September neuerlich ermittelt, war das Symbol zunächst wieder unkenntlich - aktuell ist die Website vom Netz genommen.

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