Stiefsohn ins Gesicht geschossen: Zehn Jahre Haft für 55-Jährigen

Mainz · Weil er seinem erwachsenen Stiefsohn aus Worms mit einem Revolver ins Gesicht geschossen hat, muss ein Mann für zehn Jahre ins Gefängnis. Der 55-Jährige sei am gestrigen Dienstag vom Landgericht Mainz wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und des unerlaubten Besitzes einer Waffe und sowie von Munition verurteilt worden, sagte ein Gerichtssprecher. Bei der Tat sei der Mann stark betrunken gewesen: Mehr als drei Promille Alkohol habe er im Blut gehabt.

Der Stiefvater stimmte außerdem zu, dem Opfer als Entschädigung 150 000 Euro plus Zinsen zu zahlen. Auch für mögliche Folgeschäden wollte er aufkommen. Der Vorsitzende Richter erklärte, der Mann habe eine "persönliche Abneigung gegenüber dem Stiefsohn". Er habe ihn als Störfaktor in seiner Ehe empfunden. Nach dem Mordversuch muss der junge Mann über eine Magensonde ernährt werden, kann kaum sprechen, ist auf einem Ohr taub und eines seiner Augen droht auszutrocknen.

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