Steuerzahlerbund will Infos einklagen

Zweibrücken · Der rheinland-pfälzische Bund der Steuerzahler macht Ernst: Nachdem das Land nach einer Anfrage vom 26. Januar (wir berichteten) partout die wesentlichen Vertragsdetails rund um die Geschäfte am Zweibrücker Flughafen mit der Firma Triwo unter Verschluss halten will, kündigt der Verband jetzt eine Auskunftsklage an.

 Auf dem Flughafengelände entsteht seit einigen Tagen (Bild) Container für Flüchtlinge.

Auf dem Flughafengelände entsteht seit einigen Tagen (Bild) Container für Flüchtlinge.

Foto: Jan Althoff

Was hat das Unternehmen Triwo 2014 für den insolventen Zweibrücker Flughafen auf den Tisch gelegt? Was hat das Land ihm wiederum überwiesen, um dort seit Oktober 2015 eine Flüchtlingsunterkunft einzurichten? Die Mainzer Landesregierung hüllt nicht nur gegenüber dem Pfälzischen Merkur den Mantel des Schweigens über diese Infos, sondern auch gegenüber dem rheinland-pfälzischen Steuerzahlerbund (BdSt), der am 26. Januar angefragt hatte (wir berichteten mehrfach exklusiv). Der Bund will daher vor Gericht ziehen und mittels einer Auskunftsklage gegen Verkehrs- und Integrationsministerium Transparenz schaffen. Das kündigte gestern Landesgeschäftsführer René Quante an. Zuvor hat er den beiden Ministerien eine letzte Frist bis zum 26. Februar gesetzt, um die geforderten Auskünfte zu erteilen.

Mitgeteilt hat das Integrationsministerium, dass der Vertrag zwischen Triwo Gewerbepark Zweibrücken GmbH und dem Land über zwei Hallen mit Anbauten, einem Bürogebäude (insgesamt 5462qm) und Freiflächen (8600 qm) eine Festmietzeit vom 1. Oktober 2015 bis zum 31. Dezember 2015 aufwies. Er verlängere sich um einen Monat, wenn er mit einer Frist von einem Monat vor Vertragsende nicht gekündigt wird. Das Land wolle das Mietverhältnis Ende April 2016 beenden und dann einen neuen Kontrakt mit der Triwo unterzeichnen - für die Parkfläche, auf der gerade das Containerdorf errichtet wird. Unterschrieben worden sei der seit 1. Oktober geltende Vertrag erst Ende November, über die Konditionen habe aber Einigkeit bestanden. Der Mietzins entspreche ortsüblichen Mieten, so das Ministerium in seinem Schreiben.

"Das Integrationsministerium hat einen Teil unserer Fragen beantwortet, aber die interessantesten leider offen gelassen" kommentiert Quante. "Hier soll nun Rücksprache mit der Triwo AG als Käufer und Vermieter des Flughafens Zweibrücken gehalten werden, um eine Informationsfreigabe zu klären. Dagegen hat das Verkehrsministerium bislang gar nicht auf unsere Anfrage reagiert. Staatseigentum in Millionenhöhe wurde in Zweibrücken verkauft und teilrückgemietet. Wie kann es da sein, dass die Steuerzahler kein Anrecht auf genauere Informationen haben sollen? Dafür haben wir absolut kein Verständnis", so Quante weiter.

Das Integrationsministerium hat sich gegenüber dem Steuerzahlerbund auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 berufen, wonach der Beantwortung nach dem Presserecht gewichtige schutzwürdige private Interessen der Triwo gegenüberstünden - das durch Artikel 12 Grundgesetz geschützte Recht des Vermieters auf Schutz seiner Geschäftsgeheimnisse (zu dem das kaufmännische Wissen eines Unternehmens zähle, etwa Vertragskonditionen). Für Quante ist das Urteil auf den vorliegenden Fall allerdings nicht anwendbar, weil sich das Gericht zum einen mit der "Kompetenzordnung im Rahmen des Gewaltenteilungsprinzips" befasst habe, zum anderen in dem Urteil die "gewollte Auskunft noch durchzuführende und nicht schon abgeschlossene Geschäfte" betreffe.

Die Steuerzahler-Organisation appelliert an die Triwo als Vertragspartei, einer Freigabe der Auskünfte bis zum 26. Februar zuzustimmen. "Es geht nicht um Vorverurteilungen, sondern schlicht um Klarheit für die Steuerzahler. Wenn die Verkaufs- und Mietkonditionen marktüblich sind, spricht auch nichts dagegen, die Informationen freizugeben", erläutert Quante. "Wettbewerbsnachteile für die Triwo sehen wir nicht. Schließlich sind der Handel mit insolventen Flughäfen und die Vermietung von Flächen zur Unterbringung von Flüchtlingen wohl kaum Teil ihrer normalen Geschäftstätigkeit." Und letztlich müsse sich die Landesregierung entscheiden, "ob sie nur über Transparenz reden möchte oder ob sie auch tatsächlich Transparenz schafft. Von der Zustimmung der Triwo ist das nicht abhängig", so Quante.

Weder Triwo-Chef Peter Adrian noch -Prokurist Daniel Sigmann äußerten sich zu dem Sachverhalt gestern auf Mail-Anfrage ; beide blieben auch einen erbetenen Rückruf schuldig.

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