Bald Wohnungen auf langjährigem Schandfleck Grünes Licht trotz Kritik an Grün-Pflicht für Hirtengarten

Zweibrücken · Der Stadtrat hat das Bebauungsplanverfahren für Neubaugebiet mitten in Rimschweiler erfolgreich abgeschlossen. Nicht nur Wohnungen sind erlaubt.

 Auf dem ehemaligen Schrottplatz-Gelände werden künftig etwa elf Wohnhäuser stehen.

Auf dem ehemaligen Schrottplatz-Gelände werden künftig etwa elf Wohnhäuser stehen.

Foto: Lutz Fröhlich

Viele Menschen haben in den vergangenen Jahren in Zweibrücken vergeblich nach Bauplätzen gesucht. Insbesondere Flächen in städtischem Eigentum sind Mangelware. Umso erfreulicher dürfte für potenzielle Häuslebauerinnen und -bauer sein, dass nun ein Neubaugebiet planungsrechtlich in trockenen Tüchern ist: Der Stadtrat hat am Mittwochabend einstimmig (bei zwei Enthaltungen aus der FWG) den Bebauungsplan „Im Hirtengarten als Satzung beschlossen, das heißt das Planverfahren ist damit erfolgreich beendet.

Damit wird ein langjähriger Schandfleck mitten in Rimschweiler (zuletzt Brachfläche, davor Lagerplatz für Autowracks und anderen Schrott) einer Nutzung zugeführt, die auch das Bild des Vororts deutlich aufwerten dürfte.

Insgesamt 0,9 Hektar groß ist das zwischen Vogesenstraße, Feldstraße, TuS-Sportplatz und Eckstraße gelegene Neubaugebiet groß. Der neue Bebauungsplan ermöglicht dort etwa zehn Ein- bis Zweifamilienhäuser sowie im Norden ein Mehrfamilienhaus, das bis zu zwölf Meter hoch werden darf. Neben Wohnungen sind auch „der Versorgung dienende Läden sowie Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke möglich. Dadurch wird der Nahversorgung des Gebiets und der Möglichkeit der Herstellung von Gemeinderäumlichkeiten Rechnung getragen“, steht in der Bebauungsplan-Begründung.

Anders als bei etlichen anderen Bebauungsplänen – man denke an die Rechtsstreitigkeiten um das Ex-Parkbrauerei-Gelände oder die erhitzten Diskussionen um das „Wohnen am Kirchberg“ – gab es im Hirtengarten-Bebauungsplanverfahren keine ablehnenden Einwände von Bürgern, Behörden oder anderen Trägern öffentlicher Belange. Es gab nur einzelne konstruktive Hinweise und infolgedessen laut Oberbürgermeister Marold Wosnitza (SPD) nur „marginale Änderungen“ des Bebauungsplan-Entwurfs.

Diese wurden in der Ratssitzung nicht erläutert. Der Merkur-Reporter hat aber sämtliche Stellungnahmen und Abwägungen gesichtet. Demnach die wohl schon größte Änderung ist: Der Entwurf sah vor, dass bei der Bepflanzung der Grundstücke „heimische Arten“ zu bevorzugen seien. Auf Anregung der beim UBZ angesiedelten Unteren Naturschutzbehörde wurde dies durch „standortgerecht und klima-resiliente Arten“ ersetzt, um angesichts des Klimawandels „eine zukunftsfähige Gartengestaltung zu ermöglichen“, so die Abwägung der Stadtverwaltung. Die Frage des Nabu (Naturschutzbund), ob nicht eine Lärmschutzwand erforderlich sein, verneinte die Verwaltung: Zwar müsse Bauenden immissionsschutzrechtlich bedingt vorgeschrieben werden, Lärmschutzmaßnahmen zu ergreifen – reichten aber kleinere Maßnahme wie schalldämmende Fenster und Außenwände oder die Anordnung von Räumen, die möglichst ruhig bleiben sollen, auf der entgegengesetzten Seite aus.

Im Stadtrat gab es denn auch – wie schon am Abend zuvor im Bauausschuss – keine Diskussionen über den Bebauungsplan. Im Stadtrat meldete sich lediglich FWG-Fraktionschef Kurt Dettweiler kurz zu Wort, um seine Enthaltung zu begründen: „Ich begrüße ausdrücklich die Bebauung des Hirtengartens. Ich kann aber nicht nachvollziehen, dass man Dachbegrünung zwingend fordert. Ich finde, das sollte eine Kann-Bestimmung sein.“ Deshalb enthalte ich mich.“

Wosnitza erinnerte Dettweiler daran, dass der Stadtrat bereits im Oktober 2021 Grundsätze für „Nachhaltige Bauleitplanung“ aufgestellt hatte. Daran halte sich die Verwaltung. Blicke ins Merkur-Archiv und ins Sitzungsprotokoll zeigen: Der damalige Beschluss sah drei neue Muss-Regeln vor, die nun auch im Hirtengarten-Bebauungsplan stehen: Dachflächen mit bis zu 15 Grad Neigung müssen zum Klimaschutz großflächig begrünt werden oder Solarenergie nutzen, insektenfeindliche Schottergärten sind verboten, Stellplätze und Zufahrten müssen aus wasserdurchlässigem Material sein (wegen wachsender Starkregen-/Überflutungs-Gefahren), die Grundstücks-Einfriedung zu Straße darf maximal 1,20 Meter hoch sein. Die Mehrheit für diese Regeln 2021 im Stadtrat war groß (21 Ja, 3 Nein, 4 Enthaltungen).

Ansonsten gibt es aber relativ wenige Vorschriften für Bauwillige. Die bauplanungsrechtlichen „Festsetzungen beschränken sich „nur auf den unbedingt erforderlichen Umfang“, heißt es in der Bebauungsplan-Begründung: „Dadurch soll den künftigen Bauherren ein möglichst umfassender individueller Gestaltungsspielraum ermöglicht werden.“

Wer ein Haus „Im Hirtengarten“ bauen möchte, braucht aber noch einige Zeit Geduld. Oberbürgermeister Wosnitza hatte diesen Januar erklärt: „Erschließungsbeginn und Vermarktung ist voraussichtlich Anfang/Mitte 2024.“ In der von Wosnitza unterzeichneten Sitzungsvorlage für den Stadtrat heißt es nun: „Der Beginn der Erschließungsarbeiten kann aktuell noch nicht genannt werden.“ Auf Merkur-Nachfrage erklärte die Stadt-Pressestelle am Donnerstag, eventuell sei Beginn auch schon 2023 möglich. „Aktuell noch keine Aussage getroffen werden“ könne zum Baubeginn.

Schon im Juni 2022 im Ortsbeirat Rimschweiler hatte die damalige Ortsvorsteherin Isolde Seibert (SPD) berichtet, schon zahlreiche Interessenten für Bauplätze hätten sich bei ihr gemeldet (wir berichteten). Werden Interessenten, die sich schon gemeldet haben oder sich in nächster Zeit melden, irgendwie bevorzugt berücksichtigt – oder reicht es, wenn sich Interessenten bei Vermarktungs-Beginn melden?“ Auf diese Merkur-Frage antwortet die Stadt: „Über die Art der Grundstücksvergabe ist noch keine Entscheidung getroffen worden (z. B. Vergabe nach bestimmten Kriterien, Losvergabe …). Auf jeden Fall wird eine Bauverpflichtung (z. B. innerhalb von zwei Jahren) seitens der Stadt beim Verkauf erfolgen, die bei Nichteinhaltung auch die Rückabwicklung des Kaufvertrages beinhaltet. „

Die Stadt sei seit 2011 Eigentümerin des Geländes. Bis 1962 wurden dort eine Tankstelle und Kfz-Werkstatt betrieben, später als privater Schrottplatz genutzt. 2014 wurde das Gelände im Auftrag der Stadt saniert. Zuletzt wurden laut Bebauungsplan-Begründung im Herbst 2021 Bodenproben entnommen, deren Untersuchung habe „keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast“ ergeben.

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