Neue Gefahrenabwehrverordnung - und weitere Zweibrücker Ratsbeschlüsse Schärfere Regeln für Umgang mit Tieren

Zweibrücken · Der Zweibrücker Stadtrat hat neue Gefahrenabwehrverordnung erlassen und und zahlreiche weitere Beschlüsse gefasst.

 Strengere Regeln: Hunde müssen künftig in Zweibrücken überall auf der Straße „innerhalb bebauter Ortslagen“ angeleint werden.

Strengere Regeln: Hunde müssen künftig in Zweibrücken überall auf der Straße „innerhalb bebauter Ortslagen“ angeleint werden.

Foto: picture alliance / dpa/Jens B¬attner

Die geänderte Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Zweibrücken kann wie geplant zum 1. Juli in Kraft treten. Nach der Debatte im Hauptausschuss (wir berichteten) beschloss der Stadtrat die neue Verordnung bei nur einer Gegenstimme von Aaron Schmidt (Die Partei).

Es gibt nur drei wesentliche Veränderungen gegenüber der alten Verordnung aus dem Jahr 2008. Alle betreffen den Umgang mit Tieren.

Erstens: Künftig ist es auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen verboten, „wildlebende oder herrenlose Tiere, insbesondere Tauben und (Wasser-)Vögel, zu füttern sowie Futter für diese Tiere auszulegen und auszustreuen.

Zweitens: Leinenpflicht galt für Hunde bislang nur „in den beiden Naherholungsgebieten Fasanerie  und Birkhausen, in öffentlichen Anlagen, in der Fußgängerzone sowie auf Märkten und Volksfesten“ sowie auf Kinderspielplätzen. Künftig müssen Hunde außerdem auf allen „öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen“ angeleint werden. Außerhalb bebauter Ortslagen sind Hunde „umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden“ (ausgenommen gekennzeichnete Blindenhunde).

Drittens: „Geeignete Führer“ für Hunde waren bislang nur in den unter „Zweitens“ genannten Bereichen vorgeschrieben. Dies gilt künftig ebenfalls in den neuen unter „Zweitens“ genannten Bereichen. Das bedeutet: Künftig dürfen Menschen, die sich als ungeeignet hierfür erweisen, gar keine Hunde mehr in Zweibrücken öffentlich ausführen.

Zuwiderhandlungen können mit bis zu 5000 Euro Geldbuße bestraft werden. Dies betrifft auch die weiter geltenden Regeln wie zum Beispiel aggressives Betteln, Liegenlassen von Flaschen und anderes störendes Verhalten infolge von Alkohol-/Drogen-Konsum oder Pinkeln gegen Hauswände.

Die Breitensteinstraße zwischen Mittelbach und Hengstbach wird wie von Stadtverwaltung, UBZ und einem Fachbüro vorgeschlagen in „Variante 2“ saniert. Das hat der Stadtrat einstimmig beschlossen, nachdem eine Anliegerversammlung für Variante 1 plädiert hatte und auch im Bauausschuss noch kontrovers und ausgiebig diskutiert worden war. Variante 1 hätte wie bisher eine Asphalt-Straße und klassische Bürgersteige vorgesehen. Teils wäre der Bürgersteig aber nur 72 Zentimeter breit geworden – obwohl neue Regeln für den Straßenbau 2,50 Meter verlangen, im Bestand zumindest 1,20 Meter. Die nun beschlossene Variante 2 dagegen sieht einen „niveaugleichen Ausbau“ mit Pflastersteinen vor, das heißt Straße und Gehweg teilen sich eine Fläche. „Durch die fehlenden Gehwege und den Pflasterbelag verringern sich die Geschwindigkeiten der Kraftfahrzeuge“, heißt es in der Verwaltungsvorlage. Zudem erhalte die Breitensteinstraße so „den Charakter eine Wohnstraße und verbessert die Wohn- und Aufenthaltsqualität“.

Dagegen gab es im Stadtrat keine kritischen Wortmeldungen mehr. Auf Bitten von Kurt Dettweiler (FWG, Ortsvorsteher Mittelbach-Hengstbach) wurden nur noch einige Detailfragen erläutert. So soll der neue Straßenbelag laut UBZ-Vertreter Steffen Mannschatz bis zur Grundschule hoch gehen. Laut Schulamtsleiter Thomas Deller erstellt die Grundschule eine Liste von Kindern aus Wattweiler, die aus Wattweiler kommen, vor allem für sie ist an einen Kleinbus gedacht, der sie zur Schule bringen könnte.

Einstimmig vergeben hat der Rat die Bauarbeiten für den „Bestandsneubau“ von Vogelgesangstraße und Riedingerstraße (hier bei drei Enthaltungen) für rund 920 000 Euro an die Firma Peter Gross Infrastruktur (St. Ingerbert) und für 578 000 Euro an die Backes Bauunternehmung (Tholey). In beiden Fällen sie Baubeginn nach Pfingsten geplant und Bauende im November, berichtete UBZ-Vertreter Mannschatz. Grünen-Fraktionschef Norbert Pohlmann kritisierten den Verzicht auf das Pflanzen von Straßenbäumen in der Riedingerstraße (wir berichteten vorab): „Gerade in einer schmalen Wohnstraße würde das helfen, das Mikroklima zu verbessern – der Effekt durch die Gärten hinter den Häusern ist kaum messbar.“ Auf Frage von CDU-Fraktionschef Pascal Dahler sagte Mannschatz: „Die Standorte der Laternen sind geklärt. Aber wir können sie noch ein, zwei Meter verschieben, wenn ein Bürger rauskommt und sagt: Das gefällt mir so nicht.“

Für die energetische Dachsanierung der BBS Zweibrücken (Berufsbildende Schule) sind Kanalarbeiten erforderlich, der Auftrag ging einstimmig für 348 000 Euro an die Neunkircher Baugesellschaft.

Trotz europaweiter Ausschreibung der Planungsleistungen ging nur für den ersten Abschnitt der „Sanierung Freisportanlage kleiner Exe“ (zwei) Angebote ein, den Auftrag für dieses „Los 1“ (Freisportanlage und Gesamtgestaltung exklusive Skateranlage) vergab der Stadtrat für rund 197 000 Euro an die LAUB Ingenieurgesellschaft aus Kaiserslautern. Für Los 2 (Skateranlage) läuft bereits eine erneute Ausschreibung.

Der Stadtrat hat dem Justizministerium folgende Personen als Anstaltsbeirat der JVA Zweibrücken vorgeschlagen (dieser arbeitet bei der Eingliederung entlassener Gefangener mit): Hans Prager, Gerhard Maurer, Elisabeth Metzger, Matthias Nunold, Michael Molter, Markus Carbon und Birgit Heintz.

Weil im Abschnitt der Hofenfelstraße in Niederauerbach das Tempolimit von 50 auf 30 km/h gesenkt wurde, soll, wie in der DIN-Norm vorgesehen, die Helligkeit der Straßenbeleuchtung reduziert werden. Damit folgte der Stadtrat einstimmig einem Antrag der FDP. Fraktionschefin Ingrid Kaiser berichtete von Anwohner, „die nachts ohne das Licht anzumachen Zeitung lesen können“, so hell sei das Licht derzeit. Auch zum Energiesparen sowie für Tiere wie Insekten sei dunkleres Licht besser.

Die Umstellung hätten die Stadtwerke sowieso vorgesehen, sagte Oberbürgermeister Marold Wosnitza (SPD). Die Umstellung koste zwar 6000 Euro, dafür spare man aber jährlich 1000 Euro Stromkosten. Auf Vorschlag von Grünen-Fraktionschef Norbert Pohlmann wurde der FDP-Antrag darum ergänzt, im Bauausschuss das Beleuchtungskonzept der Stadt insgesamt zu betrachten und zu prüfen, ob auch anderswo weniger hell beleuchtet werden kann. Das begrüßte unter anderem AfD-Fraktionschef Harald Benoit, zumal die Straßenbeleuchtung die Stadt jährlich 600 000 Euro koste – da könne man sicher viel sparen; vielleicht auch durch Bewegungsmelder.

Bürgernah-Fraktionschef Dirk Schneider kritisierte, die Alte Ixheimer Straße sei vor der Sanierung „mit weniger als der Hälfte“ Laternen ausgekommen. Nur Berni Düker (SPD) enthielt sich. Gegen intelligente Sparkonzepte habe er zwar nichts – aber: „Die Friedrich-Ebert-Straße hat eine neue, hellere Beleuchtung, das empfinde ich als sehr angenehm, weil man als Autofahrer Fußgänger und Radfahrer schneller erkennt – dagegen fahre ich in der Wolfslochstraße, wo einem häufig dunkel gekleidete Radler entgegenkommen, durch die dunkle Nacht. Die Beleuchtung dient in erster Linie der Sicherheit! Und zum Thema Schlafen: Da gibt es eine Erfindung, die hießt Rollos oder starke Gardinen.“

Zwei Haushaltsüberschreitungen hat der Stadtrat einstimmig abgenickt: Aufgrund von Lieferengpässen und Preissteigerungen infolge des Ukraine-Kriegs werden für den Neubau der Feuerwehreinsatzzentrale statt 780 000 Euro 920 000 Euro benötigt. Für das (im noch vor der Ahrtal-Flutkatastrophe aufgestellten) Haushalt nicht enthaltene, aber nun geplante Starkregen-Frühalarmsystem werden 142 000 Euro reserviert.

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