Vor 15 Jahren gestarteter Bebauungsplan endlich fertig Möbel Martin nutzt grünes Licht noch nicht

Zweibrücken · Seit 2007 strebt Möbel Martin in Zweibrücken einen großen Ausbau an. Jetzt ist der Bebauungsplan beschlossen. Doch das Möbelhaus erklärt, warum es derzeit keine konkreten Pläne hat, daraus etwas zu machen.

 Möbel Martin (Archivbild) darf seine Verkaufsfläche an der Zweibrücker Wilkstraße um ein Viertel vergrößern.

Möbel Martin (Archivbild) darf seine Verkaufsfläche an der Zweibrücker Wilkstraße um ein Viertel vergrößern.

Foto: Lutz Fröhlich

Anderthalb Jahrzehnte nach dem Start des Bebauungsplanverfahrens für eine Erweiterung von Möbel Martin in Zweibrücken ist es soweit: Der Bebauungsplan ist rechtskräftig, nachdem ihn der Stadtrat am 2. Februar diskussionslos einstimmig als Satzung beschlossen hat. Damit darf das Möbelhaus, mit 24 000 Quadratmetern Verkaufsfläche schon heute eines der größten der Region, um 25 Prozent auf 30 000 Quadratmeter wachsen.

Doch von dieser lange angestrebten Möglichkeit macht das Familienunternehmen vorerst keinen Gebrauch, ergab eine Merkur-Anfrage. Kann Möbel Martin nach dem Ratsbeschluss „etwas zum Baubeginn und geplanten Eröffnungstermin der Erweiterung verraten, und wann welche Bereiche umgebaut werden und wie konkret sich dadurch das Angebot für die Kunden verbessert“? Auf diese Anfrage mailte die Möbel-Martin-Pressestelle am vergangenen Freitag: „Nach zwei Jahre andauernder Pandemie und der jetzigen Situation gibt es noch keine konkreten Planungen.“

Ein erstes Bebaungsplanverfahren war im September 2007 vom Stadtrat mit Aufstellungsbeschluss gestartet worden, damals ging es noch um einen gemeinsamen Bebauungsplan für Erweiterungen der direkten Nachbarn Möbel Martin und Globus Baumarkt. Die Verfahren wurden dann im April 2008 geteilt, das jetzt beendete Bebauungsplanverfahren „BH 32 Möbel Martin“ formell gestartet. Lange Zeit lag ruhte es. Nachdem die Kommunalpolitik – trotz immer großer Wertschätzung von Möbel Martin auch als Arbeitgeber – Investoren-Pläne für die Ansiedlung eines mit bis zu 45 000 Quadratmetern Verkaufsfläche noch viel größeren Ketten-Möbelhauses auf der Truppacher Höhe an der A 8 gegenüber dem Outlet-Center wohlwollend begleitete, drängte Möbel Martin im April 2017 mit einer Bauvoranfrage an die Stadtverwaltung auf eine Erweiterung, um die eigene Konkurrenzfähigkeit zu sichern – doch die Bauvoranfrage wollte der damalige Oberbürgermeister Kurt Pirmann (SPD) unter Verweis auf das formell ja noch laufende Bebauungsplanverfahren nicht bearbeiten. Möbel Martin drohte sogar mit rechtlichen Schritten. Im Februar 2020 hoben die ZEF-Kommunen (Zweckverband Entwicklungsgebiet Zweibrücken) infolge erheblicher Zweifel an der Realisierbarkeit das im Mai 2017 aufgestellte Bebauungsplanverfahren für die Truppacher Höhe auf. Bereits Anfang 2019 hatte sich der Stadtrat hinter das (zuvor lange Zeit ruhende) Verfahren für Möbel Martin gestellt und auch bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (prüft unter anderem die raumordnungsrechtlichen Auswirkungen großflächiger Einzelhandelsbetriebe) für die Erweiterung geworben.

Die SGD-Stellungnahme nach einem Zielabweichungsverfahren erlaubte die Erweiterung zwar grundsätzlich – allerdings mit einzelnen Einschränkungen, um den Wettbewerb mit dem innerstädtischen Einzelhandel und mit Nachbarstädten nicht zu stören. So wollte Möbel Martin die Verkaufsfläche ursprünglich auf 35 000 Quadratmeter erhöhen, genehmigt werden nun „nur“ bis 30 000. Und statt wie angestrebt auf 3500 Quadratmetern dürfen innenstadtrelevante Waren (darunter Heimtextilien, Porzellan, Bilderrahmen, Haushaltswaren) nur auf insgesamt 2900 Quadratmeter verkauft werden (und nicht mehr als 800 qm je Sortimentsgruppe).

Der trotz der ungewöhnlich langen Dauer formell im „beschleunigten Verfahren“ beschlossene Bebauungsplan schreibt (wie auch von Möbel Martin beabsichtigt) vor, dass die Verkaufsflächen-Erweiterung nicht durch Anbauten geschieht, sondern durch Umbauten im Bestand. Dadurch werden auch keine Bodenflächen neu versiegelt.

Dass Möbel Martin nicht unverzüglich die Möglichkeiten des neuen Bebauungsplans nutzt, kommt nicht völlig überraschend. Dies nicht nur, weil dem Zweibrücker Platzhirsch derzeit zumindest vor Ort keine neue Konkurrenz mehr droht (andererseits wächst auch bei Möbelhäusern die Online-Konkurrenz). Denn schon in der Bebauungsplan-Begründung ist nicht von konkreten Plänen die Rede, sondern von einer „zukunftsgerichteten Angebotsplanung“. Wörtlich hießt es im Unterkapitel „Ziele und Zwecke der Planung“: „Da es sich bei dem in Rede stehenden Bebauungsplan ,BH 32‘ um einen zukunftsgerichteten Angebotsbebauungsplan handelt, wurden die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, hier insbesondere zur Grundflächenzahl und Baugrenze flexibel gewählt, um auch eine zukünftige bauliche Entwicklung im Rahmen der getroffenen Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung vollziehen zu können.“

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