Starke Worte bei traurigem Anlass Stadtrat hofft auf Rückkehr von Linienflügen

Zweibrücken · Herabstufung des Flughafens Zweibrücken zum Sonderlandeplatz dürfe eine künftige Wiederheraufstufung nicht verbauen.

 Flughafen Zweibrücken

Flughafen Zweibrücken

Foto: BeckerBredel

Formell sollte der Stadtrat am Mittwochabend nur Stellung nehmen zur Herabstufung des Verkehrsflughafens Zweibrücken zu einem Sonderlandeplatz. Das tat er zwar auch einstimmig billigend. In der Debatte aber waren viele Redner schon viele Jahre weiter: Bei der Vision, in einigen Jahren könne der Airport wieder für Linienflüge mit großen Maschinen gebraucht werden.

Genau das verhindert zunächst einmal die vom Flugplatz-Betreiber Triwo AG bei der Landesluftahrtbehörde beantragte Herabstufung zum Sonderlandeplatz. Bei dieser niedrigsten Flugplatz-Kategorie sind Starts von Maschinen mit über 14 Tonnen Abfluggewicht ausgeschlossen. Zulässig sind laut der Ratsvorlage nur noch folgende Nutzungszwecke: Flüge im Werft-/Wartungs-/Instandhaltungsbetrieb, Werksverkehr, Fracht- und Geschäftsreiseflugverkehr, Flüge zu privaten Zwecken sowie Flüge zu Ausbildungs- und Schulungszwecken.

Die Herabstufung sei aber „wichtig für die weitere fliegerische Nutzung“, so Bürgermeister Christian Gauf (CDU); und auch die jährlich zwölf zusätzlichen Sonntags-Öffnungen im Outlet-Center hingen an der Existenz des Flugbetriebs.

Gauf übergab dann das Wort an einen Luftfahrt-Experten, den bis zur Insolvenz Ende 2014 langjährigen Flughafen-Geschäftsführer UBZ-Chef Werner Boßlet. Dieser erläuterte, die Herabstufung sorge nur dafür, den bisherigen Flugbetrieb unter Triwo-Regie rechtlich abzusichern: „Faktisch wird heute schon so geflogen, als sei das ein Sonderlandeplatz.“ Würde man bei der Einstufung als Flughafen bleiben, drohe die Einstellung jeglicher fliegerischer Nutzung, warnte Boßlet: „Die Triwo könnte das nicht finanzieren.“ Denn um Flüge über 14 Tonnen zu ermöglichen, müsse ein Flughafen viel höhere Anforderungen für Dinge wie Sicherheit, Zertifizierungen und Personalschulungen erfüllen: „Bei uns waren das zuletzt jährlich 2,8 Millionen Euro.“ SPD-Fraktionschef Stéphane Moulin sagte: „Wir sind hin- und hergerissen, weil wir etwas zustimmen sollen, was wir nie wollten. Unsere erste emotionale Reaktion war deshalb: Warum zustimmen? Aber: Wir verstehen die EU-Entscheidung gegen Zweibrücken zwar nicht, müssen die sich daraus ergebenden Folgen aber hinnehmen und den Betreiber in die Lage versetzen, die fliegerische Nutzung sicherzustellen.“ Zumal daran auch hunderte Arbeitsplätze im DOZ  hingen.

„Die Zukunft darf aber nicht verbaut werden“, stimmte Moulin dem Verwaltungsvorschlag zu, am bisherigen „unbeschränkten Bauschutzbereich“ festzuhalten. Ein  Bauschutzbereich dient dazu, die Höhe von Bauvorhaben rund um Airports beeinflussen zu können, um den Flugbetrieb nicht zu beeinträchtigen. Der Schutzbereich bei Sonderlandeplätzen ist normalerweise nur maximal vier Kilometern groß, beim Flughafen Zweibrücken lag er bei sechs Kilometern. So müsse es auch bleiben, fordert der Stadtrat in seiner Stellungnahme. Zuvor hatte Boßlet auf die Frage von Sabine Wilhelm (SPD), ob denn die Triwo dazu bereit sei – schließlich schränke sie das in ihren gewerblichen Entwicklungsmöglichkeiten ein – mit „ja, Peter Adrian ist einverstanden“ beantwortet. Adrian ist der Triwo-Chef.

„Wenn durch Gesetzesänderungen oder Verschärfung von anderen Regelungen die Zweibrücker Vorteile wie die lange Landebahn eines Tages wieder gebraucht werden, wollen wir diese Perspektive nicht aufgeben“, begründete Moulin, wie wichtig der große Bauschutzbereich sei. CDU-Ratsfraktionschef und Landtagsabgeordneter Christoph Gensch äußerte sich in genau der gleichen Richtung, aber noch deutlicher und ausführlicher: „Die Konkurrenten in der Region lassen mich ein stückweit hoffen, dass Zweibrücken wieder ein Flughafen wird.“ Ein Konkurrent sei der Flughafen Saarbrücken in „Ensheim, diese Piste, dieser Feldweg, dieses Hibbelche, dieser ,Regierungsflughafen’ – wie der unter der verschärften EU-Gesetzgebung wirtschaftlich betrieben werden kann, da fehlt mir die Phantasie“. Und auch für den Flughafen Hahn „sehe ich über 2022 hinaus keine Perspektive“. Gensch weiter: „Es gab schon den Ramstein, danach wurde der Hahn als Militärflughafen nur entwickelt, damit die Russen nicht hinkommen – der Hahn ist jotwede, nicht zu finden. Daraus einen Knoten für die zivile Luftfahrt zu machen, hielt ich schon immer für utopisch, durch die Entwicklungen hat sich das bestätigt.“

Werner Boßlet sagte, mit der Sonderlandeplatz-Einstufung sei man  „nicht für alle Zeiten festgelegt. Sollten sich die Verhältnisse in den nächsten zehn, fünfzehn Jahren ändern, könnte man jederzeit wieder eine Heraufstufung beantragen.“ Man sei ja auch früher schon zum Flughafen heraufgestuft worden. Was Boßlet nicht sagte: Dafür wäre erneut ein aufwändiges Verfahren nötig, bei dem unter anderem auch Umweltschutzbelange geprüft werden.

Die beschränkte Nachtflugerlaubnis (bis zu sechs Starts oder Landungen zwischen 22 und sechs Uhr) soll auch beim Sonderlandeplatz erhalten bleiben – mit der Einschränkung, dass es jährlich nicht mehr als 720 Flugbewegungen sein dürfen, als durchschnittlich rund zwei pro Nacht.

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