Stadtrat entmachtet UBZ-Aufsicht

Zweibrücken · Gegen die Stimmen von Grünen und FDP hat der Zweibrücker Stadtrat gestern die UBZ-Satzung geändert. Der Verwaltungsrat muss künftig erst bei Geschäften über 100 000 Euro gefragt werden – und gar nicht mehr, wenn es sich um „laufendende Verwaltung“ handelt.

 Der UBZ darf künftig doppelt so teure Geschäfte machen wie bisher, ohne das Kontrollgremium zu beteiligen. Grüne und FDP stört, dass zudem die Grenze nach oben künftig offen ist. Foto: Jan Althoff

Der UBZ darf künftig doppelt so teure Geschäfte machen wie bisher, ohne das Kontrollgremium zu beteiligen. Grüne und FDP stört, dass zudem die Grenze nach oben künftig offen ist. Foto: Jan Althoff

Foto: Jan Althoff

Der Stadtrat hat die Satzung des Umwelt- und Servicebetriebs Zweibrücken (UBZ) geändert - nach kontroverser Diskussion. Denn in Kern ging es darum, die Macht des Verwaltungsrats der Stadt-Tochter zu beschneiden. Statt wie bisher ab 50 000 Euro braucht der UBZ-Vorstand künftig erst bei Geschäften ab 100 000 Euro die Zustimmung des Kontrollgremiums. Und gar keine Zustimmung mehr, wen es sich um "Verträge über die laufende Betriebsführung" handelt. An letzterer Formulierung störten sich Grüne und FDP . Julia Igel, die für die Grünen im UBZ-Verwaltungsrat sitzt, aber nicht im Stadtrat, hatte in einem Brief an die Fraktionen von diesem Passus abgeraten. Sie habe sich zuvor mit drei namhaften Rechtsexperten beraten, wie sie dem Merkur gestern sagte: "Ein fähiger Jurist kann alles unter laufende Betriebsführung deklarieren."

Dem schloss sich Grünen-Fraktionschef Norbert Pohlmann im Rat an: Selbst bei bestem Willen ließen sich zustimmungs- und nicht-zustimmungspflichtigen voneinander nicht abgrenzen. Ständige Diskussionen seien programmiert. Auch die FDP forderte, den Passus zu streichen. Alles über 100 000 Euro seien "Summen, über die man reden muss", so Fraktionschefin Ingrid Kaiser.

Oberbürgermeister Kurt Pirmann (SPD ) argumentierte dagegen mit "wirtschaftlicher Notwendigkeit". Nicht umsonst übertrage man viele städtische Aufgaben an den UBZ. Dort gehe vieles sehr viel schneller als bei der Stadt: "Die Gemeindeordnung gibt vieles vor, das hemmend ist."

In der Tat sind dem Oberbürgermeister deutlich engere Grenzen gesetzt, wie gestern Abend Merkur-Recherchen ergaben: Die "Zuständigkeitsordnung der Stadt Zweibrücken " fasst unter nicht durch Ratsgremien zustimmungspflichtige, "laufende Verwaltung" grundsätzlich alle Angelegenheiten unter 25 000 Euro . Abweichungen nach oben oder unten sind klar definiert.

Um für seinen Antrag auf mehr Flexibilität für den UBZ zu werben, nannte OB Pirmann ein Beispiel. Wenn der Auftrag erteilt werden soll, 200 000 Tonnen Straßenhub zu entsorgen, überschreite dies bereits 100 000 Euro . UBZ-Chef Werner Boßlet müsste dann erst den Verwaltungsrat einberufen. Das würde vieles blockieren. Wie das denn bisher gelöst wurde, fragte FWG-Ratsmitglied Gerhard Hemmer. "Wir treffen Entscheidungen", antwortete Boßlet. Warum man dann überhaupt die Satzung ändern solle, fragte Gertrud Schanne-Raab (Grüne) und bekam keine Antwort.

Letztlich beschloss der Stadtrat die Verwaltungsvorlage ohne Änderungen - bei sechs Gegenstimmen, die Pirmann aber als Enthaltungen wertete, weil die Räte von FDP und Grüne zu spät den Arm hoben.

Linken-Fraktionschef Mathias Nunold regte sich vor allem darüber auf, dass Igel als Nicht-Stadtratsmitglied vor der Sitzung überhaupt detaillierte Informationen über die geplante Satzungsänderung hatte: "Hier hat es offenbar eine Verletzung der Schweigepflicht von Ratsmitgliedern gegeben!" Schanne-Raab entgegnete, dass man als Grüne ja wohl seine Vertreterin im Verwaltungsrat über die geplante Satzungsänderung informieren dürfe. Das sei keineswegs so, sagte Pirmann und empfahl, diese Sache lieber nicht weiter zu verfolgen.

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