Neue Ausstellung in Zweibrücken Stadtmuseum zeigt starke Frauen aus 1000 Jahren Pfälzer Geschichte

Zweibrücken · Eine neue Sonderausstellung im Stadtmuseum Zweibrücken stellt ab Samstag, 2. Oktober, schlaglichtartig die Lebensbedingungen und Leistungen von 23 ausgewählten Pfälzer Frauen aus rund 1000 Jahren dar.

 "Aus dem Schatten ins Licht. Starke Frauen aus 1000 Jahren Pfälzer Geschichte" heißt die neue Ausstellung im Stadtmuseum Zweibrücken.

"Aus dem Schatten ins Licht. Starke Frauen aus 1000 Jahren Pfälzer Geschichte" heißt die neue Ausstellung im Stadtmuseum Zweibrücken.

Foto: Flyer Stadtmuseum

Die vorgestellten Frauen hätten alle einen Bezug zur Pfalz oder zu Gebieten, die historisch einmal mit der Pfalz verbunden waren, teilt das Stadtmuseum mit. Sie stünden exemplarisch „für viele andere, meist namenlos gebliebene, Heldinnen der Ereignis- und Sozialgeschichte“.

Die als Wanderausstellung konzipierte Schau „Aus dem Schatten ins Licht. Starke Frauen aus 1000 Jahren Pfälzer Geschichte“ ist ein Kooperationsprojekt mit dem Stadtmuseum Ludwigshafen und ist in Zweibrücken bis 16. Januar 2022 zu sehen. In Ludwigshafen soll sie dann im kommenden Frühjahr zu erleben sein.

„Obwohl die Gender-Forschung in den letzten Jahrzehnten große Fortschritte gemacht hat und die Leistungen von Frauen in Politik, Wirtschaft, Kultur, Wissenschaft und Alltag in den Fokus gerückt sind, finden sich nur mühsam belastbare Hinweise auf ,starke’ Frauen in der Geschichte“, heißt es in der von Stadtmuseums-Leiterin Charlotte Glück gemailten Pressemitteilung. „Denn: Je weiter die Zeiten zurückgehen, desto weniger Quellen finden sich. Zu sehr war die Geschichtsschreibung männlich dominiert, zu sehr standen die Frauen im Schatten der Männer, zu sehr lagen ihre Leistungen in wenig öffentlichkeitswirksamen Bereichen: hinter Klostermauern, im Bereich von Haus- und Landwirtschaft, Handwerk und Gewerbe, Kindererziehung und Krankenpflege.“

1903 wurden in der damals bayerischen Pfalz zum ersten Mal Frauen zum Studium zugelassen, 1918 erhielten sie das Wahlrecht. Seit dem Grundgesetz von 1949 sind Männer und Frauen zumindest rechtlich gleichberechtigt. „Allerdings brauchten Frauen noch bis 1977 die Zustimmung ihres Ehemannes, wenn sie berufstätig sein wollten. Angesichts der rechtlichen Unterordnung ist es nicht verwunderlich, dass die Lebensleistungen von Frauen entweder nicht wahrgenommen oder als selbstverständlich angesehen wurden“, schreibt das Museum.

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