Nach zwei Jahren Corona-Zwangspause 41. Zweibrücker Stadtfest soll vom 29. bis 31. Juli stattfinden

Zweibrücken · Das Kultur- und Verkehrsamt weist auf den Anmeldeschluss für Verkaufsstände hin. Aber im bis Mai wird noch einmal die Pandemie-Lage geprüft.

 Freitagabend beim – bislang letzten – Stadtfest Zweibrücken 2019.

Freitagabend beim – bislang letzten – Stadtfest Zweibrücken 2019.

Foto: Volker Baumann

Von Freitag, 29. bis Sonntag, 31. Juli findet dieses Jahr in der Innenstadt das 41. Zweibrücker Stadtfest statt.

So zumindest ist bislang der Planungsstand der Stadtverwaltung, nachdem das normalerweise jährlich von insgesamt rund 100 000 Menschen besuchte Fest 2020 und 2021 wegen der Corona-Pandemie erstmals abgesagt werden musste.

Die abschließende Entscheidung, ob die größte Veranstaltung in Zweibrücken 2022 dann pandemiebedingt tatsächlich stattfinden kann, ist für April/Mai vorgesehen. Solange laufen die vorbereitenden Planungen weiter, teilt die Stadtverwaltung weiter mit.

Das Zweibrücker Kultur- und Verkehrsamt erinnert daran, dass die Bewerbungsfrist für Interessenten, die sich bei dem auch überregional beliebten Zweibrücker „Fest der Feste“ mit einem eigenen Verkaufsstand beteiligen möchten, am Montag, 28. Februar endet. Bewerbungen können noch bis zu diesem Termin schriftlich beim Kultur- und Verkehrsamt eingereicht werden, heißt es in der Pressemitteilung.

Anmeldeformulare und weitere Informationen gibt es beim Kultur- und Verkehrsamt der Stadt Zweibrücken im Behördenzentrum Max 1 bei Katrin Stegner, Maxstraße 1, 66482 Zweibrücken, Telefon (0 63 32) 871-470, Fax (0 63 32) 871-460 oder per E-Mail an feste@zweibruecken.de.

Ein Anmeldeformular ist auch im Internet unter www.zweibruecken.de/stadtfest zu finden. Dort gibt es auch eine Bildergalerie aus 40 Jahren Stadtfest.

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