Stadtanteil ist unterschiedlich hoch

Zweibrücken · Warum beteiligt sich die Stadt in jedem Bezirk unterschiedlich stark am Straßenausbau? Diese Frage beantwortete die Verwaltung den Stadträten am Mittwoch. Am Ende segneten diese den Entwurf über die Erhebung wiederkehrender Beiträge ab.

Auf die Suche nach Gerechtigkeit haben sich die Zweibrücker Stadtratsmitglieder bei ihrer jüngsten Sitzung gemacht. Es ging um den Stadtanteil bei den wiederkehrenden Beiträgen. Der ist in der Satzung, den die Ratsmitglieder letztlich mit nur einer Gegenstimme verabschiedeten (wir berichteten kurz), ziemlich unterschiedlich beziffert - abhängig von der Abrechnungseinheit. Im Gebiet Beckerswäldchen etwa beteiligt sich die Stadt nur mit 28 Prozent am Straßenausbau, in der Unterstadt dagegen mit 36 Prozent (siehe Grafik).

Darüber entbrannte am Mittwoch eine Diskussion unter den Räten. "Das können wir den Bürgern so nicht erklären", fürchtete etwa Thorsten Gries (SPD ). Er regte an, doch in allen zwölf Abrechnungseinheiten einen einheitlichen Stadtanteil von 32 Prozent festzulegen.

Das jedoch hätte vor Gericht keinen Bestand, sagte Hermann Eitel, Abteilungsleiter Tiefbau. Die Stadt könne nicht einfach willkürlich festlegen, in welchem Umfang sich die Stadt wo beteiligt. "Es muss nachvollziehbar sein", betonte Eitel. Der Knackpunkt sei der Anteil des Durchgangsverkehrs. Dafür habe man sich in jeder einzelnen Abrechnungseinheit jede einzelne Straße angesehen. Auf Grundlage der "Lüneburger Tabelle" - die sich an Leitlinien des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen orientiert - sei dann jede Straße klassifiziert worden. Vereinfacht gesagt gilt: Je höher der Anteil des Durchgangsverkehrs in der Straße, desto höher ist der Stadtanteil. Die "Lüneburger Tabelle" gibt hier konkrete Prozentzahlen vor. Aus den Durchschnittswerten für jede Straße ergibt sich dann der Stadtanteil in der jeweiligen Abrechnungsarbeit.

Ob dieses Modell fair ist, ließ Oberbürgermeister Kurt Pirmann einmal dahin gestellt. Denn: "Gerechtigkeit bei Beiträgen gibt es nicht." Wichtig sei eine gerichtsfeste Satzung.

CDU-Fraktionschef Christoph Gensch fand es im Gegensatz zu Gries durchaus "gerechtfertigt", dass die Stadt in einzelnen Abrechnungseinheiten unterschiedlich viel bezahlt. Zumal Straßen mit hohem Durchgangsverkehr auch stärker belastet und damit früher sanierungsbedürftig würden. Um die Bürger zu entlasten, schlug Gensch stattdessen vor, den Stadtanteil in allen Abrechnungsgebieten um zwei jeweils Prozentpunkte zu erhöhen. Das sei keine gute Idee, fand Pirmann: "Je mehr Stadtanteil wir haben, desto weniger Straßenbau ist möglich", argumentierte der OB. Außerdem würden Landesrechnungshof und Aufsichtsbehörde der Stadt die Satzung um die Ohren hauen, wenn man zu großzügig wäre.

Dirk Schneider (SPD ) hätte es wiederum als gerecht empfunden, wenn wenigstens der Stadtanteil für das Beckerswäldchen um zwei Prozentpunkte erhöht worden wäre, weil dieser mit nur 28 Prozent doch sehr niedrig sei. Doch für eine entsprechende Änderung der Satzung stimmte nur er selbst. Letztlich ließen sich die meisten Räte von den Ausführungen Eitels überzeugen.

Welche Straßen in den kommenden fünf Jahren von den Beiträgen nun konkret ausgebaut werden, entscheidet der Rat am Mittwoch, 25. Mai. Eitel betonte, dass in allen Bezirken, in denen ab 2016 Beiträge erhoben würden, auch dieses Jahr schon Geld investiert werden müsse.

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