Stadt zu Videokabinen-Streit: Auch stillgelegte sind steuerpflichtig

Zweibrücken. Wenig Licht kann die Stadt Zweibrücken derzeit in den Streit zwischen ihr und dem Erotik-Händler Manfred Trumpler über die Besteuerung seiner Videokabinen bringen

Zweibrücken. Wenig Licht kann die Stadt Zweibrücken derzeit in den Streit zwischen ihr und dem Erotik-Händler Manfred Trumpler über die Besteuerung seiner Videokabinen bringen. Trumpler hatte sich beklagt, dass man ihn über die Erhöhung der Vergnügungssteuer (von 38,25 Euro pro Quartal auf 200 Euro pro Monat) nicht informiert habe und zudem auch die zweite Kabine als steuerpflichtig eingestuft hatte, die seit einiger Zeit ausschließlich als Abstellkammer genutzt wird (wir berichteten). Da Trumpler juristisch gegen die Besteuerung vorgeht, stuft die Stadt den Vorgang derzeit als laufendes Verfahren ein - zu dem sie sich nicht äußert. "Ganz grundsätzlich" jedoch gilt laut Stadt-Sprecher Heinz Braun: Die Satzung, im vergangenen Jahr ordnungsgemäß und öffentlich vom Stadtrat beschlossen sowie auf der Internetseite der Stadt abgelegt, ist auch anwendbar, wenn eine Videokabine nicht in Betrieb ist, aber theoretisch wieder in Betrieb genommen werden kann. Der spezielle Passus der Satzung betreffe nun Trumpler. jam

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