Stadt will für Treppe kein generelles Alkohol-Verbot

Zweibrücken · Die Stadtverwaltung sucht Möglichkeiten zu verhindern, dass sich Zecher auf der geplanten Treppe am Schwarzbach aufhalten. Generell wolle man das Alkoholtrinken dort aber nicht verbieten, stellt Stadtsprecher Heinz Braun klar.

 Ein Modellbild der Treppe, die den Schwarzbach erlebbar machen soll. Foto: Stadt/pm

Ein Modellbild der Treppe, die den Schwarzbach erlebbar machen soll. Foto: Stadt/pm

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Die Stadtspitze plant, das Wasser in Zweibrücken erlebbarer zu machen. Die Treppe von der Ecke Herzogplatz/Schillerstraße hinunter zum Schwarzbach soll aber nicht für jeden zugänglich werden. "Wir werden durch eine Satzung regeln, dass da keine alkoholischen Getränke konsumiert werden", hatte Oberbürgermeister Kurt Pirmann (SPD ) in der jüngsten Stadtratssitzung angekündigt (wir berichteten). Und damit auf die Frage von FWG-Fraktionschef Kurt Dettweiler reagiert, wie denn die "Zumüllung" der Treppe zu verhindern wäre.

So strikt, wie es in der Ratssitzung klang, wird das Alkohol-Verbot nach dem Willen der Stadtverwaltung aber wohl doch nicht. Stadtsprecher Heinz Braun erklärte auf Merkur-Anfrage: "Das wird natürlich so formuliert, dass Alkohol auf der Treppe nicht grundsätzlich verboten wird." Schließlich plane man ja ganz konkret, auch Sektempfänge auf der Treppe nach Trauungen zu ermöglichen. Wenn jemand ein Feierabendbier auf der Treppe trinke, wolle man dies auch nicht verbieten. Es gehe lediglich darum, solche Trinker fernzuhalten, durch deren Verhalten eine Belästigung für andere Treppen-Nutzer ausgeht. Braun: "Man muss überlegen, wie man das macht." Das Rechtsamt habe sich mit den Details noch nicht beschäftigt.

Laut der bereits 2002 eingeführten "Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" ist auf öffentlichen Straßen, Plätzen und anderen Anlagen bereits heute verboten, "sich derart zum Konsum von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln niederzulassen, dass dort als Folge andere Personen oder die Allgemeinheit durch Anpöbeln, lautes Singen, Johlen, Schreien, Lärmen, Liegenlassen von Flaschen und ähnlichen Behältnissen, Erbrechen, Behindern des Fahrzeug- und Fußgängerverkehrs oder Beschimpfen belästigt oder gefährdet werden können".

In den vergangenen Jahren hatte es aber immer wieder Rufe nach einer Verschärfung dieser Vorschrift gegeben. Ordnungsamtsmitarbeiter hatten bedauert, dass sie keine Handhabe gegen Alkoholisierte haben, die herumlungern, ohne gegen Vorschriften der Gefahrenabwehrverordnung zu verstoßen. Und Jugendamtsleiter Markus Wilhelm hatte angesichts der Alkoholprobleme vieler Zweibrücker Jugendlicher erklärt, wenn es nach ihm ginge, sollte man Alkohol auf öffentlichen Straßen und Plätzen generell verbieten (wir berichteten).

Stadtsprecher Braun will zwar nicht ausschließen, dass die Stadtverwaltung sich mit dieser Frage beschäftigt - erinnert aber daran, dass kein einziges Ratsmitglied den Vorschlag Wilhelms aufgegriffen habe. Zumal würde ein völliges Alkoholverbot schwierige rechtliche Fragen aufwerfen: "Dann müsste man ja auch Straßencafés verbieten, draußen an den Tischen Bier zu servieren." Braun kann sich aber vorstellen, dass in Zusammenhang mit der Treppe der Rat auch prüft, ob an der Gefahrenabwehrverordnung etwas geändert werden soll.

Braun jedenfalls sieht keinen großen Handlungsdruck: "Man muss eindeutig sagen, das zeigt auch die Erfahrung des Ordnungsamts: Es passiert nie oder ganz selten, dass die Trinker, die sich hinter der Hallplatzgalerie aufhalten, Passanten belästigen." Der Vollzugsdienst des Ordnungsamts kontrolliere dort mehr als einmal täglich. "Diese Präsenz macht denen schon deutlich: Wir haben euch im Blick."

Neben der "Stadt am Wasser " plant Zweibrücken ein zweites großes Projekt: "Soziale Stadt". Lässt sich damit auch das Alkoholproblem bekämpfen? Braun: "Die Soziale Stadt verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz und soll allgemein die soziale Infrastruktur verbessern - es würde dem Projekt nicht gerecht, es auf einzelne Dinge zu beziehen." Zumal Alkoholmissbrauch ein Problem sei, "dass quer durch die Gesellschaft geht". Aber natürlich hoffe man: "Wenn man die Situation im sozialen Bereich allgemein verbessert, verbessern sich auch einzelne Parameter."

Für SPD-Fraktionschefin Sabine Wilhelm ist zwar klar: "Man kann es natürlich nicht hinnehmen, wenn Alkoholisierte sich auf öffentlichen Plätzen danebenbenehmen." Dennoch ärgere die Diskussion sie sehr. So würden die Trinker am Hallplatz als "Oettinger-Fraktion" bezeichnet, die es von der neuen Treppe fernzuhalten gelte: "Da wird über Menschen gesprochen! Das finde ich menschenverachtend. Die gehören zu unserer Gesellschaft, das müssen wir aushalten." Und noch etwas ärgere sie: "Die Treppe ist noch gar nicht gebaut, da reden wir schon über die Sorge, dass sich jemand darauf danebenbenimmt! Wir sollten erstmal schauen, ob es überhaupt ein Problem gibt, dann kann man immer noch prüfen, ob man zum Beispiel die Gefahrenabwehrverordnung verbessert." Laut Vize-CDU-Fraktionschefin Eveylne Cleemann ist bei der CDU das Thema Trinker auf der Treppe noch nicht besprochen worden: "Ich kann deshalb dazu nichts sagen."

Paul Schmidt, Suchberater beim Diakonischen Werk in Zweibrücken , sieht es nicht unbedingt als negativ für die Betroffenen, wenn stark Alkoholisierte Platzverbote erhalten: "Es ist vielleicht nicht verkehrt, denen immer wieder deutlich zu machen, dass es so nicht geht." Vielen der Trinkern hinter dem Hallplatz fehle leider die Motivation, an ihrer Situation etwas zu ändern - sie hätten oft nicht nur Alkohol-, sondern auch andere Drogenprobleme. > Seite 17: weiterer Bericht

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