Keine Verhandlungen mehr in Zweibrücken Stadt warnt: Geplanter Abzug des Arbeitsgerichts schadet Bürgern

Zweibrücken · Stadtrat berät über Resolution gegen beabsichtigte Streichung aller Verhandlungen des Arbeitsgerichts in Zweibrücken.

 Fehlt es dem Justizministerium an Durchblick bei seiner Entscheidung, auf die Zweibrücker Gerichtstage des Arbeitsgerichts Kaiserslautern im Schloss (OLG) zu verzichten?

Fehlt es dem Justizministerium an Durchblick bei seiner Entscheidung, auf die Zweibrücker Gerichtstage des Arbeitsgerichts Kaiserslautern im Schloss (OLG) zu verzichten?

Foto: Lutz Fröhlich

Wieder soll eine Behörde aus Zweibrücken abgezogen werden. Das rheinland-pfälzische Justizministerium beabsichtigt zum 1. Januar, die Gerichtstage des Arbeitsgerichts Kaiserslautern im Schloss (Oberlandesgericht) zu streichen. „Das möchte die Stadt nicht hinnehmen. Wir wehren uns dagegen“, erklärt Stadtsprecher Heinz Braun. Deshalb hat die Stadtverwaltung eine Resolution erarbeitet, die am kommenden Mittwoch, 8. November, 17 Uhr, auf der Tagesordnung des Stadtrats steht.

„Der Wegfall des Gerichtstags wäre eine weitere Schwächung der Stadt“, begründet Braun den Vorschlag der Verwaltung. Zuletzt waren das Finanzamt und das Katasteramt in Zweibrücken geschlossen worden. Beim Finanzamt blieben zumindest Ansprechpartner im Behördenhaus Maxstraße 1. Irritiert ist die Verwaltung über die Information beziehungsweise Nichtinformation durch das Ministerium. Die Stadt sei nur vom Arbeitgeberverband und der Gewerkschaft informiert worden, wundert sich  Braun. „Vom Ministerium haben wir als betroffene Stadt erst mal nichts gehört.“

Mit der neuen Regelung sollen die seit drei Jahrzehnten unveränderten Gerichtstage im Zweibrücker Schloss geändert werden. Zwei bis drei Mal monatlich hat das Gericht jeweils donnerstags in Zweibrücken zu Verhandlungen und Güterterminen bei Kündigungen, Abmahnungen oder Beschwerden getagt. Sie würden „einen erheblichen organisatorischen und damit einhergehenden personellen Aufwand“ verursachen, zitiert Braun die Begründung des Ministeriums. Das würde einer „effizienten Prozessgestaltung und einem optimalen Ressourceneinsatz“ nicht gerecht werden. Deshalb sei die Streichung nach Meinung des Ministeriums folgerichtig. „Die Argumente des Ministeriums ziehen nicht“, hält Braun dagegen. Nach der Auffassung der Stadt entstehen für die in Zweibrücken zuständige Richterin nicht zu. Sie komme aus dem Saarland und muss in der Regel nach Pirmasens fahren. „Der Weg nach Zweibrücken ist kürzer und für den Arbeitsweg entstehen keine zusätzlichen Kosten für die zwei oder drei Gerichtstage im Monat.“ Die Sitzungen finden im Gebäude des Oberlandesgerichts statt. Auch hierfür entstehen für das Ministerium keine zusätzlichen Kosten.

Bei der Änderung entstünden allerdings für die betroffenen Personen aus Zweibrücken und dem Umland tatsächlich Kosten, betont Braun. „Die müssen künftig mehr zahlen, wenn sie ein Verfahren beim Arbeitsgericht anstrengen.“ Ursprünglich seien die Gerichtstage eingeführt worden, um Bürgernähe und Chancengleichheit zu gewährleisten. Braun warnt deshalb: „Das geht verloren.“ Arbeitgeber und deren Rechtsvertreter gingen ohnehin in deren Arbeitszeit ins Gericht. Klägerinnen und Kläger müssten frei nehmen. Braun befürchtet, dass bei geringeren Streitwerten Arbeitnehmer auf eine Klage verzichten. Besonders betroffen wären Leute, denen ein Gang zu Gericht ohnehin schwer falle.

In dem Resolutionsentwurf heißt es: „Der Zweibrücker Stadtrat widersprecht vehement der neuen Regelung. Der Stadtrat fordert das Ministerium der Justiz auf, seine Entscheidung zu überdenken und den Gerichtstag in Zweibrücken zu erhalten.“

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