Stadt verwehrt Freiberufler private Wohnstätte

Zweibrücken · Ein Sachverständiger will in einem Zweibrücker Gewerbegebiet Büroräume errichten. Dagegen hat das Bauamt nichts. Allerdings will der Gutachter dort auch wohnen, was die Verwaltung ablehnt. Der Fall beschäftigte nun den Rechtsausschuss.

Wegen einer Baugenehmigung streitet sich ein Sachverständiger derzeit mit dem Bauamt der Stadt Zweibrücken . Der Gutachter will in einem Gewerbegebiet Büroräume und zugleich eine Wohnung für sich errichten. Die Verwaltung hat das in einem Bauvorbescheid abgelehnt. Dagegen hat der Sachverständige Widerspruch beim Stadtrechtsausschuss eingelegt.

Wie Bauamtsleiter Christian Michels ausführte, ist es auch in einem Gewerbegebiet prinzipiell möglich, eine Wohnung für den Betriebsleiter zu errichten. Allerdings muss das Wohnen gegenüber der gewerblichen Nutzung des Gebäudes untergeordnet sein. Soweit sind sich alle Beteiligten einig. Der Streitpunkt liegt in der Frage, ob diese Regelung nur für einen Gewerbebetrieb gilt oder auch für die Büroräume eines Freiberuflers wie dem Sachverständigen. Letzteres verneint das Bauamt: "Die Ansiedelung eines Freiberuflers ohne Wohnung ist zulässig, die eines Freiberuflers mit Wohnung ist schwierig", führte Michels aus.

Die gegnerische Partei kann diese Differenzierung aufgrund der bestehenden Rechtslage nicht nachvollziehen und legte Widerspruch ein. Zumal der Gutachter klarstellte: "Nur ein Büro möchte ich eigentlich nicht." Und tricksen wird er auch nicht, beteuerte er - er werde nicht einfach ein Wohnzimmer in dem Gebäude einrichten: "Ich möchte das korrekt machen." Ermögliche ihm die Stadt das nicht, würden ihr Einnahmen entgehen.

Auch ein Vertreter der Erbengemeinschaft, der das Grundstück bislang gehört, war bei der Stadtrechtsausschusssitzung mit dabei: "Wir werden das Grundstück nicht anders veräußern können", sagte er. Zugleich argumentierte er, eine benachbarte Medizinerin sei ebenfalls Freiberuflerin und wohne im Gewerbegebiet in ihrer Praxis. Er forderte deshalb die Gleichbehandlung des potenziellen Grundstückskäufers.

Die Vorsitzende des Stadtrechtsausschusses, Annegret Bucher, stellte allerdings klar, dass der Fall der Medizinerin irrelevant sei: "Wir entscheiden hier über diesen Fall!" Und da seien nur die gesetzlichen Grundlagen von Bedeutung. Die Entscheidung des Gremiums würde den Beteiligten innerhalb von zehn bis 14 Tagen zugestellt.

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