Stadt vergibt Zuschüsse an Zweibrücker Vereine

Zweibrücken · Zweibrücken genießt den Ruf, eine Sportstadt zu sein. Den Worten folgen aber auch Taten, wie der Sportdezernent Rolf Franzen betont. Trotz der Haushaltsnöte habe der Stadtrat die Sportförderung nicht gestrichen.

"Zweibrücken ist eine Stadt des Sports", betonen Zweibrücker Kommunalpolitiker bei vielen Gelegenheiten. Den Worten folgen auch Taten, wie der Sportdezernent, Bürgermeister Rolf Franzen, in der Sitzung des Sportausschusses des Stadtrats feststellte. "Trotz der Haushaltsnöte der Stadt hat der Stadtrat die Sportförderung nicht gestrichen."

So erhalten Sportvereine für die Unterhaltung eigener Sportanlagen oder bei Baumaßnahmen, für die Anmietung von Sportstätten , für die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften oder für junge Sportler einen Zuschuss. Wie der TuS Wattweiler 1800 Euro für die Erneuerung des Weges vom Sportplatz zu den Umkleidekabinen und des Eingangstors. Die Stadt übernimmt 20 Prozent der anerkannten Kosten von fast 9000 Euro.

Mietzuschüsse in Höhe von insgesamt über 14 000 Euro werden dem Squash-Club, dem Eishockey-Club, dem Hockeyclub Flyers, dem Kegelring, der Pferdesportgemeinschaft, dem Tanz-Club Royal, dem Tennis-Club und der Voltigier- und Reitgemeinschaft gewährt.

Den Aktiven sowie den A- und B-Jugendfußballern könne die Stadt keine Hallenzeiten zur Verfügung stellen, erklärte Jürgen Uhland vom Sportamt bei der Vorlage des Sportstätteneinteilungsplans. Anne Bauer, Vorsitzende der TSG Mittelbach, hatte gefragt, ob der A- und B-Jugend des Juniorenfördervereins Hallenzeiten angeboten werden könnten. Die größeren Hallen, in denen die älteren Jugendlichen Fußball spielen können, seien von den Hallensportarten belegt, erläutert Uhland. Die jüngeren Fußball-Jahrgänge können in den kleineren Hallen trainieren.

Und das kostenlos, wie Franzen in der Sitzung später sagte. Bei der Sitzung des Sportausschusses des rheinland-pfälzischen Städtetages in Zweibrücken sei die Kostenbeteiligung der Vereine bei der Nutzung von Sportstätten ein Thema gewesen, informierte Franzen. Im Sportstättenfördergesetz sei das festgeschrieben. Im Gegensatz zum Saarland, wo Vereine für die Nutzung kommunaler Sportstätten zahlen müssen. Auch die Überwachung der Belegung der Hallen sei angesprochen worden. "Da vertrauen wir unseren Vereinen", sagte Franzen.

Beim Thema, das immer mehr Kinder nicht schwimmen können, wies der Bürgermeister darauf hin, dass alle Grundschulen Zeiten im Hallenbad anbieten können.

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