Stadt hat Probleme bei Erhebung von Grundsteuer

Zweibrücken · Die Zweibrücker Stadtverwaltung wird aktuell infolge der Umstellung des Computerprogrammes vom Katasteramt nicht über einen Besitzerwechsel von Grundstücken informiert. Folge: Probleme bei der Steuererhebung.

Die Stadt Zweibrücken erhebt Grundsteuer für rund 16 000 Objekte in der Stadt. In einigen Fällen - schätzungsweise 100 bis 150 - kann es in diesem Jahr zu Schwierigkeiten kommen. Darauf wies gestern die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung hin.

Betroffen seien insbesondere Grundstücke, die 2016 verkauft worden sind. Denn dann bekommen normalerweise Käufer und Verkäufer die Grundsteuermessbescheide. Dazu müsse die Stadtverwaltung aber wissen, dass ein Objekt verkauft wurde. Sobald der Verkauf im Grundbuch eingetragen ist, teilt das Finanzamt der Stadtverwaltung die nötigen Daten mit. Hier liege derzeit ein Problem vor: Die Katasterverwaltung habe ein neues Computerprogramm eingeführt. Normalerweise würden diese geänderten Daten automatisch an die Finanzverwaltung übermittelt, die sie den Kommunen weitergebe. Dieser Datenaustausch funktioniere derzeit nicht, teilt die Stadt mit. Das heißt, die Stadtverwaltung werde nicht über einen Besitzerwechsel eines Objekts informiert und buche die Grundsteuer über den Jahreswechsel hinaus noch bei den Altbesitzern ab, so die Stadt in ihrer Pressemitteilung weiter.

Das Landesamt für Steuern habe jetzt der Stadtverwaltung mitgeteilt, dass dieses Problem bis zur Jahresmitte behoben und die Rückstände aufgearbeitet werden sollen. Dann könne auch ein aktualisierter Grundsteuerbescheid erfolgen. Wer bis zum 1. Februar nach einem Verkauf in 2016 keinen geänderten Grundsteuerbescheid erhalten habe, könne sich bei der Stadtverwaltung zur weiteren Klärung melden. Ansprechpartner ist Stefan Zimmermann von der Stadtkämmerei, Telefon (0 63 32) 87 12 12. Dies sei auch nach erfolgten Grundsteuerabbuchungen möglich.

"Kein Grund zur Besorgnis"

"Sollte eine solche Meldung nicht erfolgen, ist dies allerdings kein Grund zur Besorgnis. Die zu viel gezahlte Grundsteuer aus 2017 wird die Stadtverwaltung zurückerstatten, sobald die derzeit noch unerledigten Fälle bei der Landesverwaltung abgearbeitet sind und die Stadt über den Eigentümerwechsel unterrichtet worden ist", verspricht die Verwaltung abschließend.

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