Stadt gewährt Zuschuss für Arbeitslosenselbsthilfe

Zweibrücken · Der Sozialausschuss gewährt der Arbeitslosenselbsthilfe Zweibrücken einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 2500 Euro. „Den Zuschuss geben wir seit vielen Jahren, und wir wollen das beibehalten“, sagte Bürgermeister Rolf Franzen.

Der Zuschuss soll zur Sanierung des Möbellagers und für Dachdeckerarbeiten verwendet werden. Nach Ablauf des Jahres muss der Verein wieder Angaben über die Verwendung des Geldes machen. Die Arbeitslosenselbsthilfe fördert benachteiligte Arbeitslose. Aus diesem Kreis entstanden einige sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Darüber hinaus erfolgt eine verstärkte Förderung durch das Jobcenter in Form von Eingliederungszuschüssen und geförderten Arbeitsverhältnissen. Die Einrichtung arbeitet auch verstärkt mit dem Sozialamt zusammen.

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