Demonstration „Gemeinsam gegen Rechts“ Stadt: Demo-Auflösung war wohl rechtswidrig – aber nachvollziehbar

Zweibrücken · Es gab keine Hinweise auf eine konkrete Sicherheitsgefahr. Bürgermeister macht Ordnungsamts-Mitarbeitern aber ausdrücklich keine Vorwürfe. Die umfangreiche Erklärung enthält keine Worte des Bedauerns über den Eingriff in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.

 Das Ordnungsamt löst die Demonstration „Gemeinsam gegen Rechts“ auf, nachdem viele Teilnehmer den Hallplatz früher als erwartet verließen

Das Ordnungsamt löst die Demonstration „Gemeinsam gegen Rechts“ auf, nachdem viele Teilnehmer den Hallplatz früher als erwartet verließen

Foto: Norbert Rech

Das Ordnungsamt hat mit der Auflösung der Kundgebung „Gemeinsam gegen Rechts“ am 14. März auf dem Zweibrücker Hallplatz gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verstoßen. Diese Bilanz liegt nach Lektüre der umfassenden Stellungnahme der Stadtverwaltung nahe, die Bürgermeister Christian Gauf (CDU) am Donnerstagnachmittag den Mitgliedern des Stadtrats und der Presse geschickt hat.

Die laut Gaufs Anschreiben „in Zusammenarbeit mit der Polizei“ erarbeitete Stellungnahme enthält zwar keine Worte des Bedauerns über die Demo-Auflösung, und dass diese ohne ausreichende Rechtsgrundlage erfolgte, wird mit Worten wie „wohl“ lediglich als wahrscheinlich eingeräumt. Auf den 19 Seiten werden aber keine konkreten Anhaltspunkte dafür genannt, die dafür sprächen, dass die Auflösung der Kundgebung rechtmäßig gewesen wäre.

Eine Ordnungsbehörde kann eine Demonstration dann auflösen, wenn „die öffentliche Sicherheit oder Ordnung unmittelbar gefährdet ist“, verweist die Stadtverwaltung auf das Versammlungsgesetz. Das sei „eine Ermessensentscheidung“. „Im Rahmen der in diesem Zusammenhang anzustellenden Gefahrenprognose hatte sich das Ordnungsamt für eine Auflösung der Versammlung entschieden, geleitet von dem Gedanken, unter allen Umständen ein Aufeinandertreffen der verschiedenen Demonstrationsgruppen zu vermeiden, um eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit auszuschließen“. Denn zur gleichen Zeit demonstrierte am anderen Ende der Fußgängerzone, auf dem Hallplatz, der rechtsextremistische „Nationale Widerstand Zweibrücken“ unter dem Motto „Die Toten mahnen uns zur Tat, Zweibrücken 14.03.1945, Kein Vergeben – kein Vergessen“. Allerdings räumt die Stadtverwaltung unter Verweis auf Gerichtsurteile ein, dass „ein bloßer Verdacht oder Vermutungen nicht ausreichen“, um eine Versammlung aufzulösen. „Mit Blick auf diese Rechtssprechung, die wegen des hohen Schutzgutes der Demonstrationsfreiheit für die Auflösung einer Versammlung eine hohe Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts erfordert, der Eintritt eines Schadens (Verletzung von Leib, Leben, Eigentum) muss, ,fast mit Gewissheit zu erwarten sein‘ (Bundesverwaltungsgerichts-Urteil vom 25.06.2008), sprechen Gründe für die Annahme, dass eine solche Sachlage am 14.03. vor Ort nicht gegeben war.“ Zwar hätten etwa 80 der rund 95 Teilnehmer die Hallplatz-Kundgebung vorzeitig in Richtung der Demo des Nationalen Widerstands verlassen, „so dass ein Aufeinandertreffen der beiden Gruppen zu gegenwärtigen war. Eine unmittelbare Gefährdung war aber wohl noch nicht gegeben, da sich auch die polizeilichen Einsatzkräfte in unmittelbarer Nähe befanden und den Aufzug begleiteten.“

Auf die Anfrage von Walter Rimbrecht (SPD) im Stadtrat, „welche schwerwiegenden Verstöße gegen die Ordnung dem Veranstalter vorgeworfen wurden, die einen Abbruch gerechtfertigt hätten“, gibt die Stadtverwaltung keine direkte Antwort, verweist lediglich auf die oben im Kern zitierte Stellungnahme, die auch in weiteren Passagen keine Hinweis auf solche Verstöße enthält. Auf die konkrete Frage von Grünen-Fraktionsmitglied Gertrud Schanne-Raab, ob das Ordnungsamt „Erkenntnisse hatte, dass von der Veranstaltung Gefahren ausgingen“, antwortet die Stadtverwaltung nur: „Grundsätzlich können von jeder Versammlung Gefahren ausgehen, daher wird mit dem jeweiligen Veranstalter im Vorfeld ein Kooperationsgespräch, an dem auch die Polizei teilnimmt, durchgeführt.“

Die Antworten in der Stadt-Stellungnahme auf den Fragenkatalog von CDU-Ratsfraktionschef Christoph Gensch hat die Polizei erstellt. Demnach gab es am 14. März keine Straftaten (wir berichteten am Mittwoch), es habe keinen Verstoß gegen das Versammlungsrecht gegeben und gegen eine Person „aus dem „linken Spektrum“, die die Kundgebung auf dem Alexanderplatz störte, einen Platzverweis.

Gensch hatte auch nach der Gewaltbereitschaft der Antifa-Gruppe „Solidarische Rose Zweibrücken“ gefragt, die auf ihrer Homepage auf eine verfassungsfeindliche Internetseite verlinkt, und wollte wissen, ob dort zur Verfügung gestellte „Demonstrationstaktiken (z. B. Anschläge mit Farbbeuteln, Brandsätzen, Reizgas-Attacken, Angriffstechniken des Schwarzen Blocks) auch im Rahmen von Zweibrücker Demonstrationen verwandt wurden“ Die Polizei antwortet Gensch, es werde zwar immer versucht, die Kundgebungen des Nationalen Widerstands durch Trillerpfeifen, Skandieren von Parolen oder auch Blockadeversuche zu stören – dies seien aber „allgemein bekannte Praktiken, die keiner ausgiebigen Recherchen auf einschlägigen Internetseiten bedürfen“. Bei den 14.-März-Demonstrationen der vergangenen zehn Jahre sei es „nur vereinzelt zu Straftaten“ gekommen, „hierbei handelte es sich meist um Einzeltäter“. Die Aktionen der Antifa-Szene erfolgten „nicht aus der Versammlung des bürgerlichen Lagers heraus, sondern getrennt von deren Kundgebungsort. Durch die polizeiliche Präsenz wurde wie in der Vergangenheit auch, ein Aufeinandertreffen der gegnerischen Lager verhindert.“ Die Solidarische Rose habe bei den Demonstrationen in Zweibrücken bislang „keine nennenswerte Rolle“ gespielt. Anzumerken sei aber, dass das verstärkte Auftreten des Nationalen Widerstands im Saarland „auch die Aufmerksamkeit von linksorientierten Gruppierungen im Saarland auf sich zog“.

Seit Beginn der polizeilich verfügbaren Daten 2014 habe es bei den Zweibrücker Demonstrationen keine Verletzten Beamten gegeben. Laut Stadt wurde auch vom Ordnungsamt noch niemand verletzt. Die Kosten des Ordnungsamts-Einsatzes am 14. März 2018 beziffert die Stadt auf Anfrage Genschs auf 745,40 Euro, die Polizei nennt ihre Kosten nicht.

Zurück zum Ablauf der diesmal vorzeitig aufgelösten Kundgebung. Die Stadtverwaltung schreibt, „unmittelbar nach dem letzten Redebeitrag“ gegen 18.05 habe es „aus der Mitte der Versammlung“ heraus per Megafon einen „Aufruf zum Losmarschieren auf den Alexanderplatz“ gegeben. Die Ordnungsamts-Einsatzleitung auf dem Hallplatz habe eine Sachbearbeiterin gehabt. Für sie und die beiden weiteren dort anwesenden Ordnungsamtsmitarbeiter „erschien diese Aktion vorab unter den Teilnehmern abgesprochen, da zwischen Aufruf und Losgehen nur eine geringe Zeitspanne lag“. Das Ordnungsamt forderte den Versammlungsleiter (Thorsten Spelten, Kreisvorsitzender Die Linke Zweibrücken) daraufhin auf, „die Gruppe zurückzurufen und bei Nichtbefolgen diese von der Versammlung auszuschließen“. Dies habe der Versammlungsleiter nicht getan. Die Stadt folgert daraus: „Offensichtlich hatte der Veranstalter die Kontrolle über die Versammlung verloren.“ Deshalb habe das Ordnungsamt gegenüber dem Veranstalter die Auflösung der Versammlung angeordnet, dies habe der Veranstalter um 18.10 Uhr den verbliebenen Teilnehmern mitgeteilt.

Die Stadt betont, sie werfe den  Ordnungsamtsmitarbeitern keine Verletzung ihrer Dienstpflichten vor: „Sie handelten vielmehr nach bestem Wissen und Gewissen; die von ihnen getroffene Entscheidung war aus ihrem Blickwinkel subjektiv nachvollziehbar.“ Sie hätten „innerhalb kürzester Zeit in einer Ausnahmesituation“ eine Entscheidung treffen müssen, „die in dieser Form nicht zu den alltäglichen Amtsgeschäften gehört“. Hierbei sei „insbesondere zu berücksichtigen, dass es bei den Kundgebungen in den letzten beiden Jahren zu Strafanzeigen (u. a. wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, Landfriedensbruch und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) und Ingewahrsamnahmen gekommen ist“. Laut der oben bereits erwähnten Polizeistatistik gab es 2016 und 2017 zwei Strafanzeigen gegen einen Beschuldigten, 2017 gegen zwei Beschuldigte (2014 und 2015 keine Anzeige).

SPD-Fraktionschef Stéphane Moulin hatte in einer Anfrage befürchtet, das Image der Stadt leide, Rechtsradikale „mit von vielen als bedrohlich empfundenen Fackeln unbehelligt durch die Innenstadt ziehen“, während die friedliche Demonstration auf dem Hallplatz „für eine offene, demokratische und tolerante Gesellschaft“ aufgelöst werde. Die Stadtverwaltung antwortet: „Für das Image der Stadt wäre es sicherlich besser, wen keine Demonstrationen oder Versammlungen radikaler Gruppen durchgeführt würden. Das verfassungsrechtlich verankerte Versammlungsrecht gilt aber für alle Demonstrationen, unabhängig von deren politischer Gesinnung, soweit sie sich im Rahmen der Gesetze bewegen.“ Nach derzeitiger Rechtslage sei die Verwendung von Fackeln nur dann zu untersagen, wenn „durch Hinzutreten weiterer Elemente“ wie „rhythmisches Trommeln“ Erinnerungen an den historischen Nationalsozialismus geweckt würden.

Auf die Frage von Gerhard Burkei (Linke), warum die das Ordnungsamt einerseits aus Angst vor Zusammenstößen zwischen Rechten und Linken die Versammlung auf dem Hallplatz aufgelöst habe, andererseits aber den Fackelmarsch „ganz in der Nähe vom Hallplatz am Musikhaus Müller“ vorbeiziehen ließ, antwortet die Stadt: „Die Veranstaltung auf dem Hallplatz war als Kundgebung und nicht als Aufzug angemeldet. Demgegenüber zeigte der Nationale Widerstand der Verwaltung eine Marschdemo an.“

FDP-Fraktionschefin Ingrid Kaiser und CDU-Fraktionsvize Christina Rauch baten die Stadt, doch künftig wieder selbst Veranstaltungen zum 14. März zu organisieren. Die Stadtverwaltung stellt klar, es habe nie die Stadt zu Versammlungen aufgerufen, sondern immer andere Organisationen (in den vergangenen Jahren meist das Bündnis Buntes Zweibrücken). „Die Verwaltung ist aber bereit, eine Teilnahme zu prüfen.“

Vorschlägen von Ratsmitgliedern, gegen das Aufstellen von schwarzen Holzkreuzen durch den Nationalen Widerstand zum 14. März im Stadtgebiet (Schanne-Raabe: „ein Einschüchterungsversuch“) vorzugehen, folgt die Stadtverwaltung nicht: Man habe davon erst aus der Presse erfahren und werde kein Bußgeld verhängen. Auf die Frage von Dirk Schneider, „wann“ das Ordnungsamt die Polizeikräfte am Alexanderplatz über die Demo-Auflösung auf dem Hallplatz informiert habe, antwortet die Verwaltung nur, wie dies geschah: „per Funk“.

Bedauert Bürgermeister Gauf die Versammlungs-Auflösung? Werden daraus irgendwelche Konsequenzen für den Umgang mit künftigen Demonstrationen in Zweibrücken gezogen? Dazu steht nichts in der Stellungnahme der Verwaltung. Gauf sei auf einem Termin, er leite diese Fragen weiter, sicherte Stadtsprecher Heinz Braun am Donnerstagnachmittag auf Merkur-Anfrage zu. Versammlungs-Anmelder Thorsten Spelten hatte vergangen Woche im Merkur gesagt, er strebe keine juristischen Schritte gegen den Grundrechts-Eingriff an, eine Entschuldigung des Ordnungsamtes in einem persönlichen Gespräch würde ihm reichen.

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