OVG lässt Berufung nicht zu Stadt bleibt Millionen-Zahlung endgültig erspart

Zweibrücken · OVG Koblenz lässt Berufung gegen Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt gegen Zweibrücker Stadtbus-Betreiber VGZ nicht zu.

 Die VGZ sah sich durch Fehler um 1,21 Millionen Euro gebracht.

Die VGZ sah sich durch Fehler um 1,21 Millionen Euro gebracht.

Foto: Gerrit Dauelsberg

Eine frohe Botschaft gab es kurz vor Weihnachten für die schuldengeplagte Stadt Zweibrücken: Ihr bleibt erspart, dem Stadtbus-Betreiber „Verkehrsgesellschaft Zweibrücken“ 1,21 Millionen Euro zahlen zu müssen. Diese Summe hatte die VGZ von der Stadtverwaltung einzuklagen versucht, weil diese Fehler bei der europaweiten Ausschreibung des Stadtbus-Verkehrs 2010 gemacht habe, die dem VGZ später durch niedrigere Fahrgeldeinnahmen entsprechend teuer zu stehen gekommen seien. Bereits vergangenen März hatte das Verwaltungsgericht Neustadt die Klage der VGZ abgewiesen. Die VGZ wollte dieses Urteil nicht hinnehmen. Doch den Antrag auf Zulassung der Berufung hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz mit Beschluss vom 12. Dezember abgelehnt, wie das OVG am Freitag mitteilte. „Diese Entscheidung ist unanfechtbar. Damit ist das klageabweisende Urteil des Verwaltungsgerichts rechtskräftig.“

Der Konzessionsvertrag mit der VGZ für den Zweibrücker Stadtbus-Verkehr läuft noch bis Ende kommenden Jahres.

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