Stadt bleibt bei Sechs-Zonen-Lösung

Zweibrücken · Auch wenn die CDU Zweifel an der Art angemeldet hat, nach der die Höhe der wiederkehrenden Beiträge in der Stadt festgelegt wird, ist das auch heute noch die Methode der Wahl für die Stadtverwaltung.

 Die Fahrt durch Zweibrücken ist und bleibt auf einigen Strecken ein Stoßdämpfertest. Foto: jam

Die Fahrt durch Zweibrücken ist und bleibt auf einigen Strecken ein Stoßdämpfertest. Foto: jam

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Mit einem Grundsatzbeschluss im Dezember 2013 beendete der Zweibrücker Stadtrat die jahrelange Diskussion über das Beitragssystem für den Ausbau von Straßen (wir berichteten). "An dieser Entscheidung hält die Stadtverwaltung weiter fest", betont Stadtsprecher Heinz Braun. Und auch an der Aufteilung in sechs Abrechnungseinheiten: die fünf 1972 eingemeindeten Stadtteile Mittelbach, Mörsbach, Oberauerbach, Rimschweiler und Wattweiler sowie die große Kernstadt. "Diese Einteilung ist für die Bauverwaltung weiter richtig und die ideale Lösung", erklärt am Freitag Tiefbau-Abteilungsleiter Hermann Eitel.

Vor gut zwei Jahren hat sich die große Mehrheit des Rates dafür ausgesprochen, dass alle Grundstücksbesitzer einen jährlichen wiederkehrenden Beitrag für den Straßenausbau zahlen. Bisher zahlten nur die Anlieger einen großen Beitrag, wenn ihre Straße ausgebaut wurde. Gleichzeitig wurden die Abrechnungseinheiten festgelegt.

Im vergangenen November hegte der CDU-Fraktionsvorsitzende Christoph Gensch in der Ratssitzung Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Zuschnitts der Abrechnungseinheiten (wir berichteten ausführlich). Dabei stützte sich Gensch auf Urteile des Oberverwaltungsgerichts Koblenz zu Schifferstadt und Saarburg.

Der für Januar geplante Satzungsbeschluss für wiederkehrende Beiträge wurde verschoben. Noch im Frühjahr käme der Satzungsbeschluss, bei dem "der Grundsatzbeschluss von 2013 konkretisiert" auf die Tagesordnung des Stadtrats, sagt Braun. Das bedeutet: In der Satzung werden von der Verwaltung die sechs genannten Abrechnungseinheiten vorgeschlagen. Braun: "Die Entscheidung liegt dann beim Stadtrat." Die Verwaltung werde auch auf die Problematik hinweisen.

Nach der Anfrage Genschs hat die Verwaltung den Satzungsbeschluss zwar verschoben. "Aber an dem Thema hat die Bauverwaltung gearbeitet", sagt Braun. So habe Eitel mehrere Möglichkeiten für Abrechnungseinheiten geprüft. Dabei habe er sich von den Fachleuten des Städte- und Gemeindebundes Rheinland-Pfalz beraten lassen. Vor dem Satzungsbeschluss besucht Eitel ein weiteres Fachseminar.

Der Tiefbau-Abteilungsleiter ist zuversichtlich, dass die Satzung wie vorgesehen beschlossen wird und noch in diesem Jahr mit dem Ausbau der ersten Straßen nach dem neuen System begonnen werden kann. Er stützt sich dabei auch auf das Kommunalabgabegesetz des Landes von 2006. Darin steht, dass alle Straßen eine einheitliche öffentliche Einrichtung darstellen. Weiter: Nur ausnahmsweise und wegen besonderer örtlicher Gegebenheiten kann beim wiederkehrenden Beitrag eine Aufteilung in mehrere Einheiten erfolgen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Zulässigkeit der wiederkehrenden Beiträge bestätigt, aber Vorbehalte gegen zu große Einheiten aufgeführt. Die hat das Oberverwaltungsgericht in den Urteilen aufgenommen.

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