Stadt achtet im Wahlkampf auf Spielregeln

Zweibrücken · Die Parteien dürfen im Wahlkampf nicht plakatieren, wie sie lustig sind. Es gibt Spielregeln, auf deren Einhaltung die Stadt achtet. So betreffen diese Regeln unter anderem die Zahl der Plakate, die aufgestellt werden dürfen.

Seit Wochen verfolgen Wahlplakate die Bürger auf Schritt und Tritt. Genauer seit dem 31. Januar. Seitdem ist in Zweibrücken das Aufstellen und Aufhängen von Wahlkampfwerbung erlaubt. Wobei das Aufstellen Regeln unterworfen ist.

So dürfen in Zweibrücken nach einem Beschluss des Stadtvorstands SPD und CDU jeweils 250, die Grünen 200 und die übrigen Parteien jeweils 100 Plakate aufstellen. Die Verteilung sei dem "Proporz" geschuldet, erklärt Stadtsprecher Heinz Braun. Die CDU und SPD schöpfen ihre erlaubte Zahl aus, sagen der Schatzmeister des CDU-Kreisverbands, Christian Gauf, und der Direktkandidat der SPD , Stéphane Moulin. Die CDU hat zudem noch rund 350 im restlichen Wahlkreis, Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die ehemalige Verbandsgemeinde Wallhalben, aufgestellt. Die SPD hat in den Dörfern rund 250 Plakate aufgestellt.

Für die 600 Plakate zahlt die Zweibrücker CDU nach Angaben Gaufs 785 Euro. Zwischen 75 Cent und zwei Euro kosten nach Schätzung Moulins die Plakate. Wobei die Ständer mit den aufgeklebten Plakaten am preiswertesten und die neuen Hohlkammerplakate am teuersten sind. Die FDP hat nach Aussage der Direktkandidatin Erika Watson nur die neuen Plakate verwendet. In Zweibrücken hängen rund 100 in den Gemeinden 200.

Die Grünen haben insgesamt 350 Plakate aufgehängt. Je zur Hälfte in der Stadt und im Umland. Das kostet nach Angaben des Fraktionsvorsitzenden Norbert Pohlmann rund 700 Euro. Die Freien Wähler hat nach Auskunft des Kandidaten Martin Eichert 30 Plakate in der Stadt und 60 auf dem Land. Die Linke hat nach Information des Zweibrücker Vorsitzenden Gerhard Burkei 100 Plakate in der Stadt aufgehängt. Die Kosten habe die Landespartei übernommen. "Wir haben keine Gesichter, wir haben Argumente auf den Plakaten", betont Burkei. Während der CDU-Kandidat Christoph Gensch darauf verweist, dass hinter der Wahlkampagne ein Konzept mit wechselnden Aspekten stehe.

Neben den Plakaten wurden auch große Werbetafeln aufgestellt. Dabei erlaubt die Stadt auch maximal fünf nicht dauerhafte Werbetafeln. Fest installierte Werbetafeln, die für den Wahlkampf angemietet werden, fallen nicht unter die Beschränkung. Die SPD hat vier große, die Zweibrücker CDU drei, die Grünen fünf, die Linke drei und die FDP drei in der Stadt aufgestellt. Dazu kämen noch Plakatwände, die von den Landesparteien organisiert worden seien.

Neben der Zahl gibt es nach der Vorschrift der Stadt noch weitere Einschränkungen. So dürfen in der Fußgängerzone maximal fünf Plakate mit Vorder- und Rückseite aufgestellt werden. Auf dem Herzog-, Hall- und Schlossplatz oder dem ZOB sind Plakate verboten. Ebenso dürfen die Plakate keine Sichtbehinderung für den Straßenverkehr und nicht an Verkehrsschilden angebracht werden. Bei Verstößen werden die Parteien angesprochen. "Wenn die nicht reagieren, lassen wir die Plakate auf Kosten der Parteien entfernen", sagt Braun.

In zwei Wochen muss alles wieder vorbei sein. In der Richtlinie steht, dass "sämtliche Werbeträger innerhalb einer Woche nach dem Wahltag entfernt werden". > Seite 18: Sonderseite

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