Anklage erhoben Staatsanwaltschaft wirft Mann fahrlässige Tötung vor

Zweibrücken · Im Zusammenhang mit dem Todesfall am Mannlichplatz ist jetzt Anklage erhoben worden.

Anklage erhoben: Staatsanwaltschaft wirft Mann fahrlässige Tötung vor
Foto: dpa/Jan Peter

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft von folgendem Sachverhalt aus: Am 6.Oktober befand sich die Exfreundin des Angeschuldigten in seiner Wohnung. Beide hatten auch nach der Trennung, die bereits viele Jahre zurücklag, ein freundschaftliches Verhältnis. In der Wohnung konsumierten sie in erheblichem Maße alkoholische Getränke. Im Verlaufe des Abends holte der Angeschuldigte eine Selbstladepistole, die er ohne waffenrechtliche Erlaubnis besaß. Beim Hantieren mit der Waffe löste sich versehentlich ein Schuss, der die Frau tödlich verletzte. Der Todeszeitpunkt lag zwischen 20.30 Uhr am 6. Oktoberund 2.15 Uhr am 7. Oktober.

Nach Einholung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens war die bei dem Angeschuldigten festgestellte Alkoholisierung so hoch, dass von verminderter Schuldfähigkeit nach § 21 Strafgesetzbuch auszugehen ist. Dass der Angeschuldigte die Frau absichtlich töten wollte, konnte anhand der Ermittlungsergebnisse nicht belegt werden.

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