Staatsanwalt ermittelt wegen Todesfall in Klinik

Zweibrücken. Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hat aufgrund des aktuellen Spiegel-Berichts über den Tod eines Herzpatienten im Juli 2007 am St.-Elisabeth-Krankenhaus "ein Todesermittlungsverfahren aufgenommen", teilte gestern der Leitende Oberstaatsanwalt Eberhard Bayer auf Merkur-Anfrage mit

Zweibrücken. Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hat aufgrund des aktuellen Spiegel-Berichts über den Tod eines Herzpatienten im Juli 2007 am St.-Elisabeth-Krankenhaus "ein Todesermittlungsverfahren aufgenommen", teilte gestern der Leitende Oberstaatsanwalt Eberhard Bayer auf Merkur-Anfrage mit. Er sei immer dann verpflichtet zu ermitteln, "wenn es Hinweise gibt, die es möglich erscheinen lassen, dass ein Tod durch strafbares Handeln verursacht wurde". Die Angehörigen, die schwere Vorwürfe gegen die Zweibrücker Klinik erheben, hätten bislang nicht Anzeige erstattet.Bei Krankenhaus-Geschäftsführer Günter Merschbächer (Foto: pma) stößt der Artikel auf Verwunderung. Nicht nur, weil der Spiegel der Klinik keinerlei Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben habe. Sondern auch, weil die Darstellung "nicht richtig" sei. Merschbächer: "Wir weisen diese Vorwürfe zurück, insbesondere den des Vertuschens und dass wir nicht geeignet seien, solche Eingriffe durchzuführen." Der Patient war mit Herzinfarkt eingeliefert worden, bekam in einer Routineoperation einen Stent eingesetzt - und starb am nächsten Morgen. Die Angehörigen werfen der Klinik unter Verweis auf medizinische Gutachten vor, der Patient sei innerlich verblutet. Dies sei in der Nacht nicht bemerkt worden, eine Assistenzärztin sei für 133 Betten zuständig gewesen. Statt Verbluten habe die Klinik zunächst einen Kreislaufschock als Todesursache angegeben. Bis heute wüssten die Familien nicht, was in der Nacht geschehen sei, so der Spiegel.

Merschbächer betont, er habe nach seinem Amtsantritt 2008 sofort die Haftpflichtversicherung eingeschaltet, als er von dem Kunstfehler-Vorwurf gehört habe. Bis Anfang 2009 sei den Angehörigen die gesamte Krankenakte übergeben worden - der Ablauf sei also keineswegs vertuscht worden: "Es liegt alles auf dem Tisch." Öffentlich zu medizinischen Details dürfe er sich nicht äußern, da die Versicherung das Verfahren betreibe. Seine Ärzte sähen aber keine Fehler. "Aus meiner Sicht ist auch die Todesursache den Angehörigen korrekt übermittelt worden." Leider sei der Versuch der Klinik, sich auf einen neutralen Gutachter zu einigen, Anfang 2009 gescheitert. Die Versicherung habe dann die von den Angehörigen beauftragten Gutachten prüfen wollen. Doch diese würden Klinik und Versicherung seit Mitte März vorenthalten. Jetzt hält Merschbächer einen externen Sachverständigen für sinnvoll.

Die Nachtdienst-Besetzung mit nur einem Arzt vor Ort sei in Krankenhäusern der Grund- und Regelversorgung üblich, sieht Merschbächer keine Überlastung. Richtlinien für die Besetzung gibt es nicht, antwortete die Deutsche Krankenhausgesellschaft dem Merkur. Zum im Spiegel zitierten Vorwurf, in "Wald- und Wiesenhäusern" sei das Todesrisiko für Patienten generell höher, betont das Mainzer Gesundheitsministerium, es lege fest, dass nicht jede Klinik jede Operation machen dürfe. Das St.-Elisabeth-Krankenhaus habe aber sogar einen anerkannten Schwerpunkt Kardiologie: "Da kann man davon ausgehen, dass die Behandlung von Herzinfarkten möglich ist." Merschbächer hebt auch "die seit Jahren intensive Fortbildung" seiner Ärzte hervor, extern wie intern.

Generell nähmen juristische Auseinandersetzungen zwischen Kliniken und Patienten seit einigen Jahren zu, verweist Günter Merschbächer auf seine Erfahrungen als Landesvorsitzender der Krankenhausdirektoren von Rheinland-Pfalz und dem Saarland.

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