Staatsanwältin fordert Haftstrafen für mutmaßliche Schläger

Zweibrücken · Die Oberstaatsanwältin forderte am Landgericht Haftstrafen für die beiden Angeklagten. Sie sollen ihr Opfer in Bubenhausen lebensgefährlich verletzt haben.

Geht es nach der Oberstaatsanwätin, dann müssen die beiden Angeklagten, die am 12. September 2014 am Gashäuschen vor dem Bubenhausener Netto-Markt einen 43-Jährigen zusammengeschlagen haben sollen, ins Gefängnis. Alle drei, Täter und Opfer, hätten an dem Abend unter erheblichem Alkoholeinfluss gestanden. Sie sieht es als erwiesen an, dass die 21- und 24-jährigen Männer dem mutmaßlichen Opfer im Zuge eines Streites um eine Flasche Bier mit Fäusten und Tritten die schweren Hämatome und Rippenbrüche zugefügt haben, die 30 Tage lang auf der Intensivstation des Nardini-Klinikums behandelt werden mussten. Von einem versuchten Totschlag ging die Oberstaatsanwältin gestern nicht mehr aus, da das Duo von sich aus mit der Prügelei aufgehört habe. Der Vorwurf der vorsätzlichen gefährlichen Körperverletzung habe sich bestätigt. Laut Sachverständigem seien die Verletzungen nicht durch einen Sturz herbeigeführt worden, wie von dem jüngeren der Angeklagten behauptet. Die Anklage-Vertreterin rechnete beim Strafmaß für den 24-Jährigen vor allem dessen Geständnis hoch an. Für ihn forderte sie zwei Jahre und drei Monate Haft. Bei dem 21-Jährigen, der als Heranwachsender angeklagt wurde, sei das Erwachsenen-Strafrecht anzuwenden. Bei ihm würden vor allem die acht einschlägigen Vorstrafen ins Gewicht fallen. Dass er dem 43-Jährigen nur eine Ohrfeige gegeben haben will, sei durch die Aussage seines Mitangeklagten widerlegt. Sie forderte für ihn viereinhalb Jahre Gefängnis.

Das sah der Verteidiger des 21-Jährigen ganz anders: "Mehr als die Ohrfeige werden wir ihm nicht nachweisen können." Danach habe sich sein Mandant aus dem Geschehen zurückgezogen. Er plädierte für eine Haftstrafe von zwei Jahren. Der Anwalt des 24-Jährigen forderte, es bei diesem bei einer Bewährungsstrafe zu belassen. Er verwies auf das Geständnis und dass Fußtritte dem Angeklagten nicht hätten nachgewiesen werden können. Das Urteil wird heute um 14 Uhr verkündet.

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