Zweibrücker Stadtrat soll Bürger beleidigt haben Strafbefehl beim Amtsgericht gegen Atilla Eren beantragt

Zweibrücken · Nachdem er einen Täter-Opfer-Ausgleich abgelehnt hat, soll der Ex-OB-Kandidat nun 500 Euro Geldstrafe zahlen. Aber nicht wegen Spuckens.

 Atilla Eren erzielte 2018 bei der Oberbürgermeister-Wahl das drittbeste Ergebnis.

Atilla Eren erzielte 2018 bei der Oberbürgermeister-Wahl das drittbeste Ergebnis.

Foto: Volker Baumann

Das Stadtratsmitglied Atilla Eren soll wegen Beleidigung eines Bürgers 500 Euro Geldstrafe zahlen. Einen entsprechenden Strafbefehl hat die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht Zweibrücken beantragt. Dies hat die Leitende Oberstaatsanwältin Iris Weingardt auf Merkur-Nachfrage mitgeteilt.

Zwar hatte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen im Herbst vorläufig eingestellt, um einen Täter-Opfer durchzuführen (wir berichteten). Dieses Schlichtungs-Instrument allerdings ist gescheitert, weil Eren die Teilnahme abgelehnt habe, bestätigte Weingardt am Freitag.

Ein 44-jähriger Zweibrücker hatte vergangenen Juni Strafanzeige gegen Eren erstattet wegen Körperverletzung durch Bespucken, Bedrohung und Beleidigung. Das Bespucken hatte Eren gegenüber dem Merkur damals als „feuchte Aussprache“ bezeichnet. Für den Strafbefehl habe aber nur die Beleidigung eine Rolle gespielt, erläuterte Weingardt.

Dem Streit in einem Ladenlokal in der Zweibrücker Innenstadt, wo Eren und der damals 44-Jährige sich zufällig getroffen hatten, war ein monatelang über Facebook ausgetragener Streit um Zweibrücker Politik vorausgegangen – bis hin zur völlig unbelegten Andeutung, Erens Stichwahl-Empfehlung für Oberbürgermeisterkandidat Christian Gauf (CDU) sei erkauft („Bekommst du für deine Empfehlung Aufträge, wenn’s klappt?“). Auf eine Anzeige deshalb hatte Eren verzichtet. Eren kandidierte 2018 als parteiloser Oberbürgermeisterkandidat und erzielte im ersten Wahlgang mit 13,3 Prozent einen Achtungserfolg. Ende Mai 2019 wurde er für die Wählergruppe (Bernhard) Schneider in den Stadtrat gewählt.

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