Späte Reaktion auf klare Rechtsprechung

Zweibrücken · Nein, mit Ruhm hat sich die Zweibrücker Stadtverwaltung bei den wiederkehrenden Beiträgen nun wirklich nicht bekleckert. Nachdem Bundesverfassungsgericht und infolgedessen Oberverwaltungsgericht den Kommunen Schifferstadt und Saarburg ihre Satzungen bereits im Jahr 2014 um die Ohren gehauen hat, hätte man auch in Zweibrücken viel früher darauf reagieren können. Dann hätte man sich viel Zeit und Mühe gespart. Stattdessen beharrte man öffentlich noch bis diesen Februar auf der Sechs-Zonen-Lösung. Eine "Zerschneidung" der Kernstadt in mehrere Abrechnungsgebiete sei nicht notwenig und auch nicht praktikabel, argumentierte Oberbürgermeister Kurt Pirmann im vergangenen November. Dann könne man das mit den wiederkehrenden Beiträgen auch gleich lassen. Warum er sie nun doch einführt, obwohl Zweibrücken die Kernstadt aufgrund der Rechtsprechung natürlich doch "zerschneiden" muss, erläuterte der OB gestern beim Pressegespräch nicht - er nahm daran gar nicht teil.

Sein Abteilungsleiter Tiefbau Hermann Eitel betonte, dass die wiederkehrenden Beiträge auch mit diesem Modell Vorteile bringen - und damit hat er durchaus recht. Für die Stadt ist es in Zukunft deutlich einfacher, Unterstützung der anliegenden Grundstückseigner für dringend notwendige Straßenbauprojekte zu bekommen. Das war bislang oft schwierig, berichtet Eitel. Logisch, weil niemand gerne Zehntausende Euro auf den Tisch legt - schon gar nicht auf einen Schlag. Durch das wiederkehrende System sind die einzelnen Beiträge in Zukunft nun deutlich moderater und zudem langfristig kalkulierbar.

Mit der gesamten Kernstadt als eine Abrechnungszone wäre das ganze Model natürlich sehr viel einfacher und flexibler. Doch die Rechtsprechung ist nun einmal, wie sie ist. Schön, dass die Stadt das endlich anerkannt hat. Auf diese Weise erspart man sich womöglich kostspielige Prozess-Niederlagen.

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