Sozialverband berät Menschen mit Behinderung zum Thema Kfz-Steuer

Zweibrücken · Seit zehn Monaten sind nicht mehr die Finanzämter , sondern die Zollämter für die Ermäßigung und Befreiung von der Kfz-Steuer zuständig. Diese sind in Rheinland-Pfalz allerdings bei weitem nicht so flächendeckend präsent.

"Für Menschen mit Behinderung kann das zum Problem werden", sagt Thimo Schlär, Vorsitzender des Sozialverband VdK-Kreisverbands Zweibrücken .

Schwerbehinderte Menschen haben unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf eine komplette oder eine teilweise Befreiung von der Kfz-Steuer. Den entsprechenden Stempel erhalten Betroffene nur persönlich in einem der 14 Zollämter in Rheinland-Pfalz. Dies sind deutlich weniger Anlaufstellen als vor dem 1. April 2014; damals standen noch 25 Finanzämter als Kontakt zur Verfügung. Als Folge müssen viele Menschen mit Behinderung eine Anfahrt von rund 50 Kilometer in Kauf nehmen, schreibt der VdK Zweibrücken in seiner Pressemitteilung weiter.

Derzeit seien nur acht der 14 Anlaufstellen im Land für Gehbehinderte barrierefrei zu erreichen. Für Zweibrücken ist das Zollamt in Pirmasens zuständig. Laut Internetseite des Zolls ist die Behörde nicht barrierefrei.

Der Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz berät in der Kreisgeschäftsstelle in Zweibrücken unter anderem zu den Themen Antrag auf Schwerbehinderung und Nachteilsausgleiche.

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