Sieg in Sachen Rucksack-Verbot

Zweibrücken. Das Rucksack-Verbot, das für die Dauer des Zweibrücker Stadtfestes erlassen wurde, ist aufgehoben worden. Aber nur für eine einzige Person, nämlich Marion Schmidt, Betreiberin der Aral-Tankstelle in der Saarlandstraße in Zweibrücken

Zweibrücken. Das Rucksack-Verbot, das für die Dauer des Zweibrücker Stadtfestes erlassen wurde, ist aufgehoben worden. Aber nur für eine einzige Person, nämlich Marion Schmidt, Betreiberin der Aral-Tankstelle in der Saarlandstraße in Zweibrücken. Willi Holderbaum (Foto: pm) bestätigte gestern auf Merkur-Anfrage, dass Schmidt vor dem Verwaltungsgericht in Neustadt erfolgreich gegen das Rucksack-Verbot vorgegangen ist. Hintergrund: Das Ordnungsamt veröffentlichte am Donnerstag eine "Allgemeinverfügung", die es für die Zeit des Stadtfestes untersagt, auf "öffentlichen Flächen alkoholische Getränke jeder Art mitzuführen und/oder diese dort zu konsumieren". Für den Fall von Zuwiderhandlungen wird ein Zwangsgeld in Höhe von 50 Euro angedroht. Dann heißt es in der amtlichen Mitteilung: "Die sofortige Vollziehbarkeit dieser Allgemeinverfügung wird im öffentlichen Interesse angeordnet". Gegen diesen Sofortvollzug erhob Schmidt Einspruch. Holderbaum: "Das Verwaltungsgericht hat Frau Schmidt das Recht gegeben, Alkohol auf das Stadtfest mitzubringen, wenn sie es denn möchte." Der Ordnungsamts-Chef unterstreicht: "Das gilt aber nur für Frau Schmidt ganz alleine. Weder für Herrn Schmidt, noch für sonstige Besucher des Stadtfestes." Schmidt war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Das Rucksackverbot ist nicht der einzige Streitpunkt zwischen ihr und Holderbaum. Schmidt zürnt gegen eine Verfügung des Ordnungsamtes, wonach der Nacht-Verkauf von Alkohol an Tankstellen streng reglementiert wird (wir berichteten am 14. Juli). eck

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