SGD Süd hat keinerlei Einwände Grünes Licht für Erweiterung von Globus-Baumarkt in Zweibrücken

Neustadt/Zweibrücken · Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) hat die Raumverträglichkeit der geplanten Erweiterung des Globus Bau-, Garten- und Getränkefachmarktes in Zweibrücken geprüft. Parallel zu dieser raumordnerischen Prüfung wurde auch ein Zielabweichungsverfahren durchgeführt, dessen Ergebnis in den aktuell erlassenen raumordnerischen Entscheid integriert wurde.

 Die Globus-Verkaufsfläche darf um zehn Prozent wachsen.

Die Globus-Verkaufsfläche darf um zehn Prozent wachsen.

Foto: Lutz Fröhlich

„Die SGD Süd kommt zu dem Ergebnis, dass die geplante Erweiterung des Globus Marktes von 17 700 Quadratmeter auf 19 500 Quadratmeter mit den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar ist. Allerdings müssen Maßgaben beachtet werden“, so SGD Süd-Präsident Hannes Kopf laut Pressemitteilung der Landesbehörde in Neustadt.

Dazu zähle beispielsweise, dass die Gesamtverkaufsfläche des Globus-Bau-und-Gartenmarktes auf maximal 19 500 Quadratmeter zu begrenzen ist. Auch ist von der Gesamtverkaufsfläche der Anteil für innenstadtrelevante Sortimente auf maximal 1950 Quadratmeter zu begrenzen (wie ebenfalls beantragt).

Von den Verkaufsflächen für innenstadtrelevante Sortimente ist das Sortiment „Getränke“ bis zur Grenze der Großflächigkeit zulässig. Für die übrigen innenstadtrelevanten Sortimente ist eine Obergrenze von 300 Quadratmeter Verkaufsfläche einzuhalten. Darüber hinaus sollen die innenstadtrelevanten Sortimente direkten Bezug zum Kernsortiment eines Bau- und Gartenmarktes aufweisen. Die Zuordnung der Warensortimente zum innenstadtrelevanten Bereich richtet sich nach der Sortimentsliste des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Zweibrücken aus dem Jahre 2008.

Die Stadt betreibt zur planungsrechtlichen Sicherung die Aufstellung des Bebauungsplans BH 20, „Wilkstraße“. Dieser Bauleitplanung steht das Ziel „Städtebauliches Integrationsgebot“ des Landesentwicklungsprogramms IV und das entsprechende Ziel des Regionalen Raumordnungsplans Westpfalz entgegen. Hierzu wurde im raumordnerischen Bescheid festgelegt, dass in dem nachfolgenden Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes das Ergebnis der raumordnerischen Prüfung zu berücksichtigen ist und durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan umzusetzen ist. Der Bereich des Bau- und Gartenmarktes der Firma Globus ist im Bebauungsplan BH 20 als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Bau- und Gartenfachmarkt“ festzuschreiben. Durch geeignete Festsetzungen ist zu gewährleisten, dass im übrigen Bereich des Bebauungsplanes weiterer Einzelhandel ausgeschlossen wird.

SGD-Sprecherin Nora Schweikert bestätigte auf Merkur-Nachfrage, dass die „Maßgaben“ bereits im Antrag von Globus und Stadt Zweibrücken enthalten waren – das heißt, Globus kann seinen Baumarkt im selben Umfang wie geplant erweitern. Bei einem Pressegespräch im April 2018 hatte Globus erklärt, in den Zweibrücker Baumarkt etwa sechs Millionen Euro investieren zu wollen. Das von der Stadt beauftragte Gutachten schließe schädliche Auswirkungen auf Zweibrücken oder Nachbarstädte aus. Bei dem Umbau gehe es vor allem darum, mehr Platz für eine übersichtlichere und modernere Waren-Präsentation zu schaffen – und nicht das Angebot zu vergrößern. Das sei auch mit Blick auf neue Konkurrenz wie den Obi St. Ingbert erforderlich, um die Attraktivität des Zweibrücker Marktes (umsatzstärkster der 89 deutschen Globus-Baumärkte) und die 210 Arbeitsplätze dort zu sichern. – Zu einer Merkur-Anfrage nach dem Beginn der Erweiterungsarbeiten will sich Globus kommende Woche äußern, man habe den SGD-Bescheid am Freitag erhalten.

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