SGD: Zuverlässigkeit von Terrag ist kein Kriterium

Neustadt/Zweibrücken · Entscheidung über Antrag zur Konditionierung gefährlicher Stoffe fällt wohl Ende April. Auch gute Nachrichten für BI Mörsbach?

 Im Dezember gab es den letzten Zwischenfall an der Konditionierungsanlage. Diese „konditioniert“ Industriestäube, das heißt sie werden so mit Feuchtigkeit gebunden, dass sie gefahrlos deponiert werden können. Foto: privat

Im Dezember gab es den letzten Zwischenfall an der Konditionierungsanlage. Diese „konditioniert“ Industriestäube, das heißt sie werden so mit Feuchtigkeit gebunden, dass sie gefahrlos deponiert werden können. Foto: privat

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Bald ist klar, ob die Firma Terrag in ihrer Konditionierungsanlage an der Deponie Mörsbach künftig auch vier Stoffe in als "gefährlich" klassifizierter Konzentration verarbeiten darf. Die Entscheidung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd werde "wohl Ende April" fallen, kündigte SGD-Präsident Hans-Jürgen Seimetz gestern am Rande der Vorstellung des SGD-Jahresberichts in Neustadt auf Merkur-Nachfrage an.

Der Zweibrücker Bauausschuss hatte der SGD im August einstimmig empfohlen, den Antrag abzulehnen - die Stadtpolitiker bezweifeln nach mehreren Zwischenfällen an der Anlage die Zuverlässigkeit des Betreibers. Auch dass Terrag - nach eigenen Angaben irrtümlich - ursprünglich einen fünften, noch deutlich gefährlicheren, Stoff beantragt hatte, trug mit zu dieser Skepsis bei.

Die Frage der Zuverlässigkeit des Betreibers allerdings spielt für die Entscheidung der SGD keine Rolle, machte Seimetz gestern deutlich: "Dafür fehlt eine rechtliche Grundlage. Und wie wollen Sie die Zuverlässigkeit eines Betreibers prüfen?" SGD-Sprecherin Ulrike Schneider ergänzte, Grundlage für den Planfeststellungsbeschluss sei das Bundesimmissionsschutzgesetz: "Dort ist Zuverlässigkeit kein Kriterium." Deshalb bestehe dazu auch kein Ermessensspielraum, so Seimetz. Auch der Fehler im ersten Antrag dürfe rechtlich keine Rolle spielen: "Nach unserem Hinweis wurde der Antrag verändert und die Zahl der Stoffe auf vier verringert, das ist für uns maßgebend."

Auch für die von der Bürgerinitiative Mörsbach geforderte Wiederholung des Erörterungstermins gebe es keine Grundlage, "denn alle Einwände sind erörtert worden, es ist alles beantwortet".

Der SGD-Präsident deutete allerdings auch an, dass die Entscheidung seiner Behörde für die Bürgerinitiative keine komplette Enttäuschung bedeuten müsse. Er kenne den Bescheid zwar noch nicht - "aber er kann ja Nebenbestimmungen enthalten, mit dem sie zufrieden sind. Möglicherweise enthielten diese Nebenbestimmungen nämlich "Aussagen zum Umgang mit Betriebsstörungen".

Davon habe es ja in der Tat einige gegeben. Seimetz erinnerte daran, dass auch in der Vergangenheit die SGD bei Zwischenfällen immer "sofort darauf reagiert habe". So musste der Betrieb im Sommer 2015 einige Wochen ruhen, bis Terrag ein verbessertes Konzept gegen den Austritt von Industriestäuben aus der Anlage vorgelegt hatte (wir berichteten). Seimetz fände es aber "gewagt, aus Betriebsstörungen sofort den Schluss zu ziehen, ein Betreiber sei unzuverlässig".

Der SGD-Jahresbericht enthält auch ein Kapitel zur Erweiterung der Mörsbacher Deponie durch den UBZ (Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken), was auch die SGD seit 2012 intensiv beschäftigte. Nach der Abweisung der Klage des BUND gegen den Planfeststellungsbeschluss vorigen Mai "ist das für uns jetzt eine abgeschlossene Sache", sagte Seimetz. "Im April soll mit dem Bau des fünften Abschnitts begonnen werden." Die Rodungsarbeiten habe der UBZ bereits erledigt.

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