SGD erlaubt Terrag gefährliche Stäube, aber mit Auflagen

Zweibrücken · Das Homburger Unternehmen Terrag darf künftig in seiner Anlage auf der Mörsbacher Mülldeponie auch Stäube mit gefährlichen Abfallschlüsselnummern verarbeiten. Allerdings gibt es Auflagen und Nebenbestimmungen. So ist beispielsweise ein Betriebstagebuch vorzuhalten, das alle für den Anlagenbetrieb wesentlichen Daten enthält. Das teilte die Genehmigungsbehörde SGD Süd gestern mit.

Terrag hatte am 18. Mai 2016 im zweiten Anlauf eine erweiterte Genehmigung bei der Behörde beantragt. Den ersten Antrag vom 15. Oktober 2013 hatte Terrag im Februar 2014 nach erheblichem Bürgerprotest zurückgezogen und mit dem neuen gewartet, bis die SGD Süd über die ebenfalls bei den Bürgern umstrittene Erweiterung der Mülldeponie entschieden hatte. Die Stadtverwaltung Zweibrücken hatte die Zusatzgenehmigung für Terrag abgelehnt, weil nach ihrer Auffassung nach mehreren Störfällen die Zuverlässigkeit des Betreibers nicht gegeben ist. Etwa Befürchtungen der Bürgerinitiative (BI) Mörsbach bezüglich der Dioxin-Emissionen wies die Behörde zurück. Die von Terrag angenommenen Filterstäube seien ausschließlich wegen ihrer Schwermetallgehalte und des Gehalts an Freikalk als gefährlich eingestuft. > Bericht folgt

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