SGD: Deponieausbau kann starten

Zweibrücken · Wenn der UBZ nicht umgehend mit den Erweiterungsarbeiten an der Mülldeponie beginnt, werden diese erst nach April 2019 abgeschlossen sein – zu spät, wie die SGD Süd findet. Sie hat daher abgesegnet, dass der UBZ trotz laufender Klage mit den Arbeiten beginnen kann. Der BUND könnte dagegen aber Protest einlegen.

 Eile ist geboten, um die Mülldeponie Rechenbachtal zu erweitern – findet nach dem Betreiber UBZ nun auch die Aufsichtsbehörde: Sie hat einen umgehenden Baubeginn trotz anhängigem Gerichtsverfahren stattgegeben. Foto: pma

Eile ist geboten, um die Mülldeponie Rechenbachtal zu erweitern – findet nach dem Betreiber UBZ nun auch die Aufsichtsbehörde: Sie hat einen umgehenden Baubeginn trotz anhängigem Gerichtsverfahren stattgegeben. Foto: pma

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Dem Erweiterungsausbau der Mülldeponie Rechenbachtal steht nichts mehr im Wege - zumindest aus Sicht der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd. Diese hat gestern dem Ansinnen des Deponiebetreibers UBZ (Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken ) stattgegeben, sofort mit den Umbaumaßnahmen beginnen zu dürfen. Dieser Sofortvollzug der Maßnahme läge "sowohl im öffentlichen Interesse als auch im überwiegenden Interesse des Antragstellers". Hintergrund ist die Bemühung des UBZ, auf dem Deponiegelände durch Umschichtung Platz für einen 5. Abschnitt zu schaffen, der den Betrieb der Anlage für weitere 20 bis 25 Jahre sichern soll. Diese Maßnahme hatte die SGD Süd dem UBZ per Planfeststellungsbeschluss bereits am 10. Juni 2015 genehmigt, allerdings hatte der rheinland-pfälzische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz dagegen geklagt. Weil sich dies hinziehen dürfte und der Ausbau bis zur Entscheidung nicht starten könnte, hatte der UBZ bei der SGD Süd am 16. September 2015 einen Sofortvollzug des Ausbaus beantragt (wir berichteten).

Warum hat die Behörde dies nun gebilligt? In dem Schreiben der SGD heißt es sinngemäß, die Interessen der Öffentlichkeit und des UBZ seien höher einzustufen als das des BUND an der aufschiebenden Wirkung seiner Klage. Ein Zeitproblem wird als zentrales Argument dafür angeführt: Sollte der UBZ nicht wie geplant im November 2015 mit den vorbereitenden Maßnahmen zur Herstellung des 5. Deponieabschnittes beginnen können, drohe der Deponie im April/Mai 2019 die Schließung. Bis dann wäre der vorhandene Raum verfüllt. Sogenannte DK II-Abfälle aus der Region müsste der UBZ dann erstens (für eine Übergangszeit, bis der 5. Abschnitt verspätet fertiggestellt wird) auf anderen Deponien transportieren und lagern. Außerdem fielen die Einnahmen aus dem Deponiebetrieb weg - die maßgeblich dafür verantwortlich sind, dass der UBZ jedes Jahr einen dicken Gewinn verbucht und so auch der klammen Stadt unter die Arme greifen kann. Weil er die Infrastruktur weiter unterhalten und Mitarbeiter weiter bezahlen müsste, drohten dem UBZ Verluste, die der Steuerzahler begleichen müsste, argumentiert die SGD Süd die Notwendigkeit des Sofortvollzugs.

Diesen kann der BUND nun allerdings wieder zu kippen versuchen. Beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz müsste er dafür beantragen, dass die aufschiebende Wirkung seiner ursprünglichen Klage wiederhergestellt wird. Ob der BUND dies tut, war gestern noch nicht klar. BUND-Landesgeschäftsführerin Sabine Yacoub sagte auf Anfrage, man überprüfe die weiteren Schritte jetzt mit der juristischen Abteilung und Wolfgang Adelfang, dem BUND-Verantwortlichen in Zweibrücken . Dieser wiederum erwähnte auch die Kosten, die der Organisation durch einen solchen Schritt entstünden. Sie wären etwa halb so hoch wie die Kosten für die Ursprungsklage.

UBZ-Chef Werner Boßlet erfuhr am Morgen durch die Merkur-Anfrage von dem Positivbescheid der SGD Süd und zeigte sich sehr erfreut: "Ich sehe das positiv für uns. Es scheint so zu sein, dass unsere vorgetragenen Argumente nicht von der Hand zu weisen sind." Vor einer detaillierten Stellungnahme wollte er erst den SGD-Bescheid abwarten. Überraschend: Im Planfeststellungsbeschluss hatte die SGD noch geschrieben, dass die Deponie "in ca. fünf Jahren" verfüllt sein werde - also 2020. Dem gestrigen Bescheid nach soll es schon im April 2019 so weit sein. Boßlet sagt dazu, die Kapazität reiche für "vier bis fünf Jahre". Es gebe für Arbeiten wie Rodungen, Naturschutz- oder Umsiedlungsmaßnahmen Fristen und Schutzzeiten. Boßlet: "Wenn man einen dieser Zeiträume verpasst, verliert man nicht zwei oder drei Monate, sondern ein ganzes Jahr. Das summiert sich am Ende."

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