Sexualisierte Gewalt im Sport: Sportjugend informiert Vereine

Zweibrücken · Am 1. Januar 2012 wurde das Bundeskinderschutzgesetz "mit dem Ziel zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen" neu formuliert und verabschiedet. Das Land Rheinland-Pfalz hat mit einer "Rahmenvereinbarung" reagiert, der bislang nahezu alle Kreise und kreisfreuen Städte beigetreten sind.

Derzeit sind auch die Sportvereine aufgerufen, dieser Vereinbarung zuzustimmen.

Was verbirgt sich aber hinter dieser "Rahmenvereinbarung" und warum wurde das Bundeskinderschutzgesetz neu formuliert? Was können die Sportvereine respektive ihre Jugend- und Übungsleiter tun, damit Kinder und Jugendliche besser geschützt werden? Die Sportjugend Pfalz informiert am 18. November in Zweibrücken über dieses sensible Thema. Termin ist Mittwoch, 18. November, 17.30 Uhr, im Vereinsheim der VB Zweibrücken Schlachthofstraße 17a. Zielgruppe: Jugend- und Übungsleiter, Freizeitbetreuer, Sportlerinnen und Sportler, Eltern, Jugendliche ab 16 Jahren. Es fallen keine Gebühren an. Anmeldung unter Tel. (06 31) 3 41 12 51.

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