Sechs Monate Haft nach Schlägerei im Gefängnis

Zweibrücken. Ein 31-jähriger Zweibrücker muss erneut ins Gefängnis. Der Richter am Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass er am 27. Juni während eines Hofgangs einem Mitinsassen einen Faustschlag ins Gesicht verpasste

Zweibrücken. Ein 31-jähriger Zweibrücker muss erneut ins Gefängnis. Der Richter am Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass er am 27. Juni während eines Hofgangs einem Mitinsassen einen Faustschlag ins Gesicht verpasste. Bereits zwei Tage zuvor ist es nach Angaben des Angeklagten, der inzwischen aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) entlassen wurde, zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen den beiden gekommen. Als er beim putzen war, sei das Opfer mit schmutzigen Schuhen über die saubere Treppe gelaufen. Der 24-Jährige erlitt bei der Schlägerei einen Nasenbeinbruch und ein Hämatom am Auge. Der Schläger erklärte, er sei durch seine Drogensucht auf die schiefe Bahn gekommen. Sein Mitinsasse, der wegen Bankraubs in der JVA Zweibrücken einsitzt, soll den 31-Jährigen zuletzt mit einer Aussage bei der Polizei belastet haben. Das war auch der Grund für den Streit im Gefängnis. Das Opfer räumte ein, dass es sich aus zuerst Umklammerung des Täters befreien wollte. Dabei könnte eventuell der Bauch des Angeklagten mit dem Ellenbogen getroffen worden sein. "Geschlagen habe ich aber nicht", beteuerte der 24-Jährige während seiner Zeugenaussage. Auf der Überwachungskamera ist nichts Genaues zu erkennen. Zwei frühere Gefangene bestätigten die Aussage des Angeklagten, das Opfer habe zuerst geschlagen. Sie vermuten eine Affekt-Reaktion. In seinem Plädoyer schloss der Staatsanwalt aus, dass der 31-Jährige in Notwehr gehandelt hat. Er verwies auf die zahlreichen Vorstrafen: "Sie sind eine Person, die dazu neigt, Konflikte körperlich auszutragen." Positiv könne bei der Urteilsfindung nichts zu Buche schlagen. Dagegen handele es es bei dem Fausthieb um "eine gravierende Verletzung." Der Staatsanwalt forderte eine Haftstrafe von sechs Monate, die nicht zur Bewährung auszusetzen sei. Das sah der Verteidiger ganz anderes. Er plädierte auf Freispruch. So hätte der 24-Jährige zuerst geschlagen, was die Aussagen der Zeugen belegen würden. Richter Michael Schubert teilte aber die Auffassung des Staatsanwaltes: "Die Zeugen wollten dem Angeklagten helfen." Sie hätten sich genau an den ersten Schlag erinnert. Vom Fausthieb des 31-Jährigen wollten sie hingegen kaum etwas gesehen haben. Das sei aber wenig glaubwürdig, befand der Richter.

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