Schwerste Anklagen bleiben folgenlos

Zweibrücken · Die Einträge des Angeklagten im Bundeszentralregister, die sich seit 1989 angehäuft haben, reichen von Diebstahl und Körperverletzung bis hin zu Sachbeschädigungen, dem Handel mit Betäubungsmitteln und räuberischer Erpressung. Nun kommt noch Fahren ohne Führerschein hinzu.

Hausfriedensbruch, Bedrohung und Fahren ohne Führerschein - dafür musste sich ein 42-jähriger lediger Mann aus dem Landkreis vor dem Amtsgericht Pirmasens verantworten. Am Ende wurde er aber nur verurteilt, weil er ohne Führerschein gefahren war.

Laut Staatsanwalt war der Angeklagte im August 2016 in eine Wohnung in Busenberg eingedrungen, die er aber nach kurzer Zeit wieder verließ, als er die von ihm gesuchte Person nicht antraf. Nach Verlassen der Wohnung stieß er doch noch auf den gesuchten Mann und drohte angeblich, diesem mit einer Axt den Schädel zu spalten.

Der laut Anklage so bedrohte 40-jährige Kraftfahrer erklärte dem Gericht, dass er von einer Bekannten, die sich in seiner Wohnung aufhielt, per Handynachricht über den Eindringling informiert worden war. Er habe die Polizei alarmiert und sich auf den Weg zu seiner Wohnung gemacht. Durch die Polizei habe er dann erfahren, dass der Angeklagte ihnen gegenüber gedroht hat, ihm den Hals abzuschneiden.

Die Verlobte des Angeklagten, die als Zeugin geladen war, wollte keine Aussage machen. Die Frau, die den Wohnungsinhaber informiert hatte, gab an, dass sie und eine weitere anwesende Frau durch das unerwartete Eindringen des Angeklagten so geschockt gewesen seien, dass sie ihn nicht mal zum Gehen aufgefordert hatten.

Zum Tatbestand des Fahrens ohne Führerschein sagten zwei Polizeibeamte aus. Der Angeklagte wurde von Zeugen zu zwei verschiedenen Zeitpunkten an zwei unterschiedlichen Orten am Steuer gesehen. Der Angeklagte hatte eine Menge Schriftstücke vor sich ausgebreitet, mit deren Hilfe er sich verteidigen wollte. Die Fahrt am 12. September gestand er sofort. Er war ja der Meinung, nichts falsch gemacht zu haben. Anhand eines Strafbefehls, mit dem ihm ein vierwöchiges Fahrverbot erteilt wurde, wollte er dem Gericht erklären, dass das Fahrverbot zum Zeitpunkt der Tat keine Gültigkeit mehr gehabt hatte. Die Richterin musste ihn darauf hinweisen, dass er von der Kreisverwaltung aufgrund einer Fahrt unter Drogeneinfluss die Fahrerlaubnis entzogen bekommen hatte. Somit spiele das Fahrverbot keine Rolle mehr.

Der Angeklagte wollte sich herausreden, dass er das nicht wissen konnte, sonst hätte er die Fahrerlaubnis direkt zurückgegeben. Von der Fahrt am 2. September wollte er überhaupt nichts wissen. Er habe noch nicht mal ein Schreiben des Gerichts davon bekommen. Auch diesen Irrtum konnte die Richterin ausräumen, indem sie ihm das Schreiben zeigte und ihm sagte, dass er mehrfach telefonisch kontaktiert wurde, aber nie erreichbar war.

Nach Abschluss der Beweisaufnahme beantragte die Staatsanwaltschaft, alle Verfahren mit Ausnahme der Fahrt am 12. September vorläufig einzustellen - der Hausfriedensbruch und die Bedrohung waren nicht nachweisbar.

Die Einträge des Angeklagten im Bundeszentralregister, die sich seit 1989 angehäuft haben, reichen von Diebstahl und Körperverletzung bis hin zu Sachbeschädigungen, dem Handel mit Betäubungsmitteln und räuberischer Erpressung . Der Staatsanwalt hielt ihm sein Geständnis zugute und beantragte eine viermonatige Bewährungsstrafe und 120 Stunden gemeinnützige Arbeit.

Die Richterin verurteilte den Mann auf drei Monate Haft zur Bewährung und 150 Stunden gemeinnützige Arbeit. Der Angeklagte nahm das Urteil an, sodass es mit Zustimmung des Staatsanwalts rechtskräftig wurde.

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