Waffenamnestie Schusswaffen straffrei bis Juli 2018 abgeben

() Wer noch unerlaubt Schusswaffen besitzt, kann diese bis zum 1. Juli 2018 straffrei bei der Waffenbehörde der Stadt Zweibrücken oder der Polizei abgeben. Darauf weist das Zweibrücker Ordnungsamt hin. Dies gilt auch für das Mitführen der Waffen auf dem Weg zur Übergabe an die Behörden. Es handelt sich dabei um eine Regelung im geänderten Waffengesetz, das am 6. Juli in Kraft getreten ist. Demnach geht straffrei aus, wer eine unerlaubt besessene Waffe oder unerlaubt besessene Munition bis zum 1. Juli 2018 abgibt. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass das Zweibrücker Ordnungsamt die Waffen abholt.

Nähere Auskünfte erteilt das Ordnungsamt, Rainer Wildt, Telefon (0 63 32) 871-329 und Michael Job, Telefon (0 63 32) 871-331.

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