Schläger muss ins GefängnisHaft für Prügelei und Pkw-Aufbruch

Zweibrücken. Ein Jahr und zehn Monate muss ein 20-jähriger Zweibrücker ins Gefängnis, weil er am Zweibrücker Busbahnhof einen Mann verletzt und vor eine Gaststätte ein Auto aufgebrochen hatte. Nachdem er gestern einsah, dass seine Berufung gegen das Urteil des Jugendschöffengerichtes vom 24. Juni keinen Erfolg haben wird, zog er diese zurück. Der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft

Zweibrücken. Ein Jahr und zehn Monate muss ein 20-jähriger Zweibrücker ins Gefängnis, weil er am Zweibrücker Busbahnhof einen Mann verletzt und vor eine Gaststätte ein Auto aufgebrochen hatte. Nachdem er gestern einsah, dass seine Berufung gegen das Urteil des Jugendschöffengerichtes vom 24. Juni keinen Erfolg haben wird, zog er diese zurück. Der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft. So saß er von Juni 2006 bis August 2007 in der Justizvollzugsanstalt Schifferstadt und wurde auf Bewährung vorzeitig entlassen. Vor dem Zweibrücker Landgericht beteuerte er, dass er auf dem Weg sei, sein Leben in den Griff zu bekommen. So habe er inzwischen auch einen Arbeitsplatz gefunden. Den Bekannten- und Freundeskreis habe er allerdings nicht gewechselt.Der 20-Jährige hat die vorsätzliche Körperverletzung in einem besonders schweren Fall zugegeben. So stieß er am 8. Dezember vergangenen Jahres um 22.40 Uhr ohne Grund am Busbahnhof einen anderen Mann an den Kopf. Der Schlag war so heftig, dass dieser an einen Betonpfosten knallte. Dabei verletzte sich das Opfer an der Schulter und am Kopf. Auch den Diebstahl vom 24. Februar gestand der Angeklagte. Um 1.40 Uhr hat er mit einem Komplizen vor einer Gaststätte in der Zweibrücker Innenstadt ein Auto aufgebrochen. Die beiden erbeuteten dabei eine Arbeitshose und eine Thermojacke. Der Angeklagte wurde unmittelbar danach von der Polizei geschnappt. Eine Blutprobe ergab 1,46 Promille. Richterin Roswitha Buser vermutete, dass der Alkoholkonsum einer der Gründe für die Taten sein könnte. Eine Therapie lehnt der Zweibrücker aber ab. Nach Rücksprache mit seinem Anwalt sah er ein, dass seine Berufung vor dem Landgericht keine Chancen haben wird. Es habe sich im Blick auf das Urteil des Jugendschöffengerichtes nichts geändert. nob

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