Salafistenprozess Salafistenprozess: Nächster Termin in Mainz vorgesehen

Zweibrücken · Nachdem der neue Verhandlungstag zuvor zwei Mal vertagt wurde, fand gestern eine erneute Verhandlung gegen den 28-Jährigen aus dem Raum Speyer statt, der sich der salafistischen Szene in Syrien im Kampf gegen das Assad-Regime angeschlossen haben soll.

Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Zweibrücken sei der Angeklagte staatenlos. Während der Verhandlung war kein Angehöriger des Angeklagten anwesend, sein bisheriger Rechtsanwalt war verhindert, sodass ihm eine Pflichtverteidigerin zur Seite gestellt wurde, die ihn auch am nächsten Verhandlungstag Ende Juli vertreten wird.

Die Richterin erklärte, dass sie lediglich auf Punkte verweisen werde, die bei der nächsten Hauptversammlung Gegenstand werden würden. Da über die persönlichen Verhältnisse des Angeklagten bislang wenig bekannt sei, sei eine Ausländerakte angefordert worden, die nun der Staatsanwaltschaft vorliege. Aus dieser sei unter anderem hervorgegangen, dass der Angeklagte im Jahr 2008 im Rahmen der Jugendstrafe aufgrund gefährlicher Körperverletzung zu Schmerzensgeld verurteilt wurde, die der damalige Realschulabsolvent im ersten Ausbildungsjahr in Raten zu leisten hatte. Außerdem seien in der Akte Mitteilungen aufgetaucht, in denen es 2009 um den Besitz einer Niederlassungserlaubnis gegangen sei, die der Amgeklagte zum Aufenthalt in Deutschland benötigte – ihn aber nicht zur Ausreise ermächtigte. Auch eine Mitteilung vom Jobcenter, aus der hervorgehe, dass er seit Oktober 2016 keine Leistungen mehr beziehe und ins Ausland verzogen sei, tauchte in der Akte auf.

Laut der Richterin sei die Akte noch nicht vollständig gesichtet worden, da sie gerade erst eingetroffen sei. Die nächste Hauptverhandlung findet am Freitag, 20. Juli, um 12 Uhr statt. Dann aber in Mainz . Die Kammer wird in vollständiger Besetzung in die Landeshauptstadt reisen – der Tatverdächtige wird ebenfalls per Gefangenentransport dorthin gebracht. Das Mainzer Landgericht stellt dabei nur die Räumlichkeiten zur Verfügung. Grund für die Verlegung: Ein Verhandlungsteilnehmer landet an diesem Tag mit dem Flugzeug in Frankfurt und würde es zeitlich nicht bis nach Zweibrücken schaffen. An diesem Tag wird außerdem ein Zeuge vom LKA Mainz angehört.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort