Rosengartenordnung zugunsten der Kinder lockern

Zweibrücken. Stören kleine Kinder mit Dreirädern, Laufrädern oder Bobbycars die Idylle im Zweibrücker Rosengarten? Nein, ist Martin Graßhoff (SPD) überzeugt - und hat deshalb in der jüngsten Stadtratssitzung angeregt, die Gartenordnung zu überarbeiten - und die entsprechenden Verbote aufzuheben, zumindest für Kinder bis zu einem gewissen Alter

Zweibrücken. Stören kleine Kinder mit Dreirädern, Laufrädern oder Bobbycars die Idylle im Zweibrücker Rosengarten? Nein, ist Martin Graßhoff (SPD) überzeugt - und hat deshalb in der jüngsten Stadtratssitzung angeregt, die Gartenordnung zu überarbeiten - und die entsprechenden Verbote aufzuheben, zumindest für Kinder bis zu einem gewissen Alter.Die Stadtverwaltung sei bereit, gemeinsam mit dem Gartenbetreiber UBZ (Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken) darüber nachzudenken, antwortete Bürgermeister Rolf Franzen (CDU) auf Graßhoffs Anfrage in der Sitzung.

Die strenge Gartenordnung werde offensichtlich auch durchgesetzt, sagte Graßhoff auf Merkur-Nachfrage. Mehrere Mütter hätten ihm berichtet, dass sie mit sehr kleinen Kindern in den Rosengarten gewollt hätten, "die kleinen Kinderrädchen aber nicht mit reinnehmen durften".

Der Vorstandsvorsitzende des UBZ, Werner Boßlet erklärt, es gehe in dem Punkt vor allem darum, "zu vermeiden, dass die Kinder in Pflanzbeete oder den Besuchern in die Beine fahren". Zudem wollten Gäste beim Besuch des Rosengartens, die Rosen genießen und in Ruhe flanieren. Boßlet: "Für Kinder gibt es ja auch einen Spielplatz zum Toben."

Selbstverständlich sei es richtig, mit einer Gartenordnung zu gewährleisten, dass Ruhesuchende im Rosengarten nicht etwa durch Fahrradrennen oder Skateboards gestört würden, betonte Graßhoff. "Gerade für Omas oder Opas wäre es aber wichtig, auch Dreiräder und kleine Fahrräder zu erlauben - denn für kleine Kinder ist Laufen ja oft nicht attraktiv". argumentiert das Stadtratsmitglied.

Zudem würde eine weniger strenge Benutzerordnung gut zu dem erklärten Ziel des UBZ passen, den Rosengarten familienfreundlicher zu machen (wir berichteten). "Und es gibt ja auch wirklich einen guten Spielplatz im Rosengarten", lobt Graßhoff. Die Gefahr, dass unbeaufsichtigte Kinder die Parkanlage unsicher machen, sei ja ohnehin nicht gegeben, verweist Graßhoff auf einen anderen Passus der Gartenordnung: "Kinder unter 12 Jahre dürfen nur in Begleitung einer Aufsichtsperson den Rosengarten betreten."

Der Punkt zu den Kindergefährten in der Rosengartenordnung, der bereits unter der Stadt dort drin stand, sei auch nicht außergewöhnlich. "Wir haben diesen mit anderen Gartenordnungen abgeglichen, die handhaben das ähnlich", erklärt Boßlet. Dennoch stünde der UBZ der Anregung Martin Graßhoffs offen gegenüber. "Wir werden das in der nächsten Sitzung des Verwaltungsrats besprechen, werden Vor- und Nachteile aufzeigen und dann darüber entscheiden", sagt der UBZ-Vorstandsvorsitzende.

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Wörtlich heißt es in der Gartenordnung: "Um allen anderen Besuchern einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen, ist die Benutzung folgender Fahr- und Spielzeuge untersagt: Fahrräder, Laufräder, Dreiräder, Bobby Cars, Rollschuhe, Inlineskates, Skateboards, City-Roller, Kickboards und ähnliches. Eine Ausnahme besteht für Dreiräder mit Führstange und selbstverständlich auch für Gehhilfen." Die komplette Gartenordnung steht auch im Internet: www.rosengarten-zweibruecken.de. lf

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