Zweibrücker Rosengarten Doch keine strengen Hürden für Besucher

Zweibrücken · Aufatmen beim UBZ: Weil der Rosengarten kein „botanischer Garten“ ist wie im Infektionsschutzgesetz aufgeführt, fällt die am 28. April eingeführte Pflicht eines Impfnachweises beziehungsweise Schnelltests für Gäste wieder weg.

 Am 28. April musste der UBZ schweren Herzens den hinteren Eingang zum Rosengarten (für Dauerkarten-Inhaber) mit Flatterband und Gitter sperren. Ein Aushang infomierte, dass nun alle Besucher eine vollständige Impfung oder einen Schnelltest vorweisen müssen. Erfreulicherweise ist diese strenge Hürde seit Mittwoch wieder passé.

Am 28. April musste der UBZ schweren Herzens den hinteren Eingang zum Rosengarten (für Dauerkarten-Inhaber) mit Flatterband und Gitter sperren. Ein Aushang infomierte, dass nun alle Besucher eine vollständige Impfung oder einen Schnelltest vorweisen müssen. Erfreulicherweise ist diese strenge Hürde seit Mittwoch wieder passé.

Foto: Mathias Schneck

Aufatmen allerorten. Bei den Besuchern des Rosengartens, die sich strengen Hürden ausgesetzt sahen. Beim Garten-Betreiber UBZ, der seit Einführung der Hürden am 28. April ein weitgehendes Wegbleiben dieser Besucher verzeichnen musste. Und beim fleißigen Personal des Rosengartens, das in den vergangenen Wochen geackert hatte, um die Anlage herauszuputzen – und nun fürchten musste, dass das womöglich vergebliche Liebesmühe gewesen sein könnte.

Seit Mittwochmittag sind die Gespenster vertrieben. Daniel von Gyldenfeldt, Verwaltungsamtmann beim UBZ und für den Rosengarten zuständig, klang spürbar erleichtert, als er im Gespräch mit dem Merkur erklärte: „Ab sofort entfällt für die Besucher des Rosengartens die Pflicht, eine vollständige Impfung nachweisen zu müssen beziehungsweise einen maximal 24 Stunden alten Schnelltest.“

Eben diese Pflicht war am 28. April, mit Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes, eingeführt worden, der Hintereingang des Rosengartens (für Dauerkarten-Inhaber) war mit Flatterband und Gitter gesperrt worden.

Von Gydenfeldt hatte am Dienstag im Merkur gesagt, dies müsse sein: Das neue Gesetz verlange dies von allen „botanischen Gärten“ in der Republik, sobald in der jeweiligen Kommune die Inzidenzzahlen entsprechend gestiegen sind (an drei Tagen hintereinander über 100).

Die Reaktion der Besucher ließ nicht lange auf sich warten. In der vergangenen Woche brachen die Gästezahlen um rund zwei Drittel ein: von den zu dieser Jahreszeit erwartbaren rund 3000 auf knapp tausend (wir berichteten).

Warum nun die Kehrtwende? Von Glydenfeldt spricht vor allem Gartenmeister Heiko Hübscher und dem Ordnungsamt der Rosenstadt seinen Dank aus. Hübscher habe, in Sorge, die herausgeputzte Anlage könnte nun, ausgerechnet zu Beginn der Hochsaison, verwaisen, mit einem Experten in Baden-Württemberg gesprochen. Der habe ihm klar gemacht, dass der Rosengarten kein „botanischer Garten“ sein könne, dazu bedürfe es etwa Gewächshäusern, in denen exotische Pflanzen vor sich hinschwitzen. Im Rosengarten: Fehlanzeige. Hübscher setzte das Ordnungsamt in Kenntnis, dort, so von Gyldenfeldt, sei mit Nachdruck recherchiert worden, bis feststand: Der Zweibrücker Garten fällt nun doch nicht, wie zuerst befürchtet, unter die strengen Voraussetzungen.

Also aufatmen. Weg mit Flatterband und Gitter. Und Verwunderung in der Allee am Mittwochmittag. Immer wieder blieben Passanten vor dem Hintereingang verwundert stehen. Dort war doch gerade erst gesperrt! Jetzt nicht mehr? So mancher dürfte sich wie beim Durchwaten einer Kneipp-Anlage gefühlt haben: Erst erschrickt man über das eiskalte Wasser – doch schon im nächsten Schritt wird es wieder wohltuend warm.

 Links: Die anmutige Dame scheint den Hürden aus Berlin die kalte Schulter zu zeigen. Rechts: „Gartenspaß“ wurde diese Rose, die sich noch entwickeln muss, getauft. Der Name scheint nun Programm für einen Besuch des Rosengartens.

Links: Die anmutige Dame scheint den Hürden aus Berlin die kalte Schulter zu zeigen. Rechts: „Gartenspaß“ wurde diese Rose, die sich noch entwickeln muss, getauft. Der Name scheint nun Programm für einen Besuch des Rosengartens.

Foto: Mathias Schneck
 An der Registrierungspflicht ändert sich nichts. Ihre Daten müssen Besucher, die nicht Dauerkarten-Inhaber sind, am Haupteingang hinterlegen.

An der Registrierungspflicht ändert sich nichts. Ihre Daten müssen Besucher, die nicht Dauerkarten-Inhaber sind, am Haupteingang hinterlegen.

Foto: Mathias Schneck
 Rosengarten Zweibrücken, Anfang Mai 2021. Foto: Mathias Schneck

Rosengarten Zweibrücken, Anfang Mai 2021. Foto: Mathias Schneck

Foto: Mathias Schneck

Von Gyldenfeldt weist allerdings daraufhin, dass noch nicht alles so normal wie in Vor-Corona-Zeiten ist. „Die Pflicht, sich am Haupteingang zu registrieren, besteht weiterhin. Das gilt natürlich nicht für die Dauerkarten-Inhaber, deren Daten liegen uns ja schon vor. Und im Kassenbereich oder etwa beim Besuch der Toilettenanlage muss weiterhin eine Maske getragen werden.“ Ferner gilt: Maximal 350 Besucher dürfen sich in der weitläufigen Anlage aufhalten. Aber ansonsten gehen die Uhren in Zweibrückens Vorzeige-Park wieder normal. Und von Gyldenfeldt seufzt erleichtert: „Wir sind wirklich froh darüber!“

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