Rohrbacher-Überfall zunächst für einen Filmdreh gehalten

Zweibrücken · Im Prozess um den Überfall auf das Juweliergeschäft Rohrbacher am 25. November 2015 hat das Landgericht Zweibrücken gestern weitere Zeugen gehört.

Sechs Zeugen , als Passanten oder beim Einkauf unterwegs, sahen die vermummten Täter erst auf der Flucht und wurden überwiegend durch die lauten "Überfall"-Rufe des Geschäftsführers Andreas Rohrbacher am Fenster im ersten Stock auf die Tat aufmerksam. Ein UPS-Kurier, der gerade bei Rohrbacher Pakete zustellte, glaubte zunächst es werde ein Film gedreht, als er sah, dass ein vermummter Mann mit Sonnenbrille auf eine Vitrine einschlug. Danach habe er eine Wasserflasche an den Kopf bekommen (Andreas Rohrbacher hatte ihn für einen Täter gehalten) und sei in die Bäckerei gegenüber geflüchtet. Außer kurzzeitigen Kopfschmerzen sei nichts zurückgeblieben.

Zwei Zeugen , die die Verfolgung der Täter zu Fuß in Richtung Löwengasse aufnahmen, wurden von dem Größten bedroht, der eine silberne Handfeuerwaffe aus der Jacke gezogen. Dem 35-jährigen Zeugen kamen die Worte vor wie "weg, weg, weg", mit wohl osteuropäischem Akzent. Der 19-jährige Zeuge konnte trotz "Schockstarre", wie er sagte, nachdem der Mann aus zehn Metern Entfernung zuerst auf ihn gezielt und dann in die Luft geschossen habe, noch Fotos des Autos machen, in das die Täter einstiegen und wegfuhren. Auch auf den zweiten Zeugen legte der größere der Täter aus kurzer Entfernung an und schoss dann in die Luft. Im Auto, einem silberfarbenen Citroën , habe niemand gewartet, es seien nur die drei Täter eingestiegen.

Ein Sachverständiger des Bundeskriminalamtes wies die am Tatort gefundene Patronenhülse einer Schusswaffe mit dem seltenen Kaliber 7,62 zu. Sie sei in Serbien für zivile Zwecke hergestellt und könne theoretisch in ganz Europa gekauft werden. Die zugeordnete Schusswaffe müsse eine Selbstladepistole TOZ sein, eine Militärwaffe, hergestellt 1933 in der Sowjetunion. Es gebe aber auch baugleiche Nachbauten aus Jugoslawien, Polen oder China. Bisher sei keine derartige Waffe beim BKA registriert, der eine Straftat zuzuordnen sei. Auch bei ähnlichen Vorfällen im Ausland seien keine vergleichbaren Spuren gefunden worden.

Der Prozess wird am Montag, 12. September, um 9.30 Uhr am Landgericht fortgesetzt.

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